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BGH-Urteil: Ex-Partner müssen Nacktfotos löschen

BGH-Urteil: Ex-Partner müssen Nacktfotos löschen
© Kaspars Grinvalds / shutterstock
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Endet eine Beziehung, müssen intime Fotos des Partners oder der Partnerin auf Wunsch gelöscht werden.

Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Geht eine Beziehung auseinander, gehören in der gemeinsamen Zeit entstandene intime Fotos gelöscht. Wie die ARD berichtet, geht die Entscheidung auf die Klage einer Frau zurück, die mit ihrem Ex-Freund - einem Fotografen - darüber stritt, ob er die Erotikbilder löschen muss oder nicht.

Der Mann hatte seine damalige Partnerin nackt und beim Sex fotografiert. Zwar hatte er eingewilligt, die Bilder nicht an andere weiterzugeben oder zu veröffentlichen, doch er wollte sie nicht löschen. Darüber stritten sich die Ex-Partner vor dem obersten deutschen Zivilgericht.

Die Bundesrichter stellten sich auf die Seite der Frau: Jeder habe das Recht zu entscheiden, wem "Einblick in das eigene Geschlechtsleben gewährt wird", begründeten sie ihr Urteil. Die Frau habe zwar damals zu den Aufnahmen ja gesagt, doch ihre Einwilligung war nach der Meinung der Richter auf die Dauer der Beziehung begrenzt. Selbst wenn der Mann die Bilder nur gelegentlich ansehe, verletzte dies das Persönlichkeitsrecht der Frau, weil es gegen ihren Willen geschehe.

Nun muss der Fotograf alle Bilder vernichten. Und zwar nicht nur von seinem Computer, sondern er muss auch die Originalaufnahmen auf dem Chip seiner Kamera löschen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal, denn immer wieder werden Nacktfotos von Ex-Partnern aus Rache ins Netz gestellt.

nw

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