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Gas, Strom, Rente und Co. Ausblick: Hier bekommen wir 2023 Geld zurück und dort müssen wir zahlen

Arbeitsrecht 2023: Das ändert sich jetzt für uns alle
Für Angestellte wird sich 2023 aufgrund des geänderten Arbeitsrechtes ein paar Dinge verändern.
Ob Gaspreisbremse, das 49-Euro Ticket oder die Mehrwegpflicht – fast jede:r wird von den neuen Regelungen in irgendeiner Art betroffen sein. Wann kommen die Änderungen und was bedeuten sie? Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen in 2023.

Kosten-Senkungen und Erhöhungen

Strompreisbremse

Ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhalten Kund:innen 80 Prozent ihres Stromverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent muss der Marktpreis gezahlt werden.

Hinzu kommt eine Entlastung der Netzentgelte, die ebenfalls Bestandteil der Stromkosten sind. Die Bundesregierung will die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des aktuellen Jahres 2022 stabilisieren.

Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse gilt für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr) sowie für Vereine. Der Gaspreis wird bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent. Bedeutet: für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.

Wichtig: Da trotz Strom- und Gaspreisbremse noch ein Teil zum regulären Marktpreis bezahlt werden muss, lohnt es sich weiterhin Gas und Energie einzusparen, um die Kosten möglichst gering zu halten.

Energiepreispauschale für Studierende

Studierende und Fachschüler:innen sollen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Berechtigt sind diejenigen, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind. Die Pauschale muss selbst beantragt werden. Aktuell ist die Rede von einer Auszahlung Anfang 2023.

Für BAföG-Geförderte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, sowie Aufstiegs-BAföG-Geförderte, die einen Unterhaltsbeitrag erhalten, gibt es zusätzlich noch einen Heizkostenzuschuss. Der erste Betrag von 230 Euro wird beziehungsweise wurde bereits ausgezahlt. Ein zweiter Zuschuss in Höhe von 345 Euro ist bereits beschlossen und soll ebenfalls Anfang 2023 ausgezahlt werden.

Das 49-Euro Ticket

Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets wird es im kommenden Jahr einen Nachfolger, das 49-Euro-Ticket, geben. Noch ist nicht bekannt, wann der genaue Start erfolgt.

Bürgergeld statt Hartz IV

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen beziehungsweise eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Zum 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II – oder besser bekannt unter Hartz IV – ab. Wie bereits das Arbeitslosengeld II ist auch das Bürgergeld an bestimmte Bedingungen geknüpft und damit – anders als die Kritiker:innen häufig bemängelten – kein bedingungsloses Grundeinkommen. Für Alleinstehende wird monatlich ein Betrag von 502 Euro veranschlagt, das sind 53 Euro mehr als Hartz IV.

Wohngeld-Plus Reform

Von der Wohngelderhöhung können laut Berechnung des IW Köln im Jahr 2023 rund zwei Millionen Haushalte profitieren. Darunter sind rund 1,4 Millionen Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten, so die Mitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wer im Schnitt aktuell rund 180 Euro Wohngeld bezieht, wird ab dem kommenden Jahr circa 370 Euro bekommen. Das Wohngeld-Plus soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Einkommenssteuertarif

Der Grundfreibetrag steigt direkt ab dem 1. Januar auf 10.908 Euro. Somit müssen bei einem Einkommen bis zu diesem Betrag keine Steuern gezahlt werden. Zusätzlich verschieben sich die sogenannten Tarifeckwerte nach rechts. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz 2023 ab einem Betrag von 62.810 Euro statt bisher 58.597 Euro greifen wird.

Kindergeld

Pro Monat und Kind steigt das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 auf 250 Euro. Damit wird der Betrag für das erste und zweite Kind um 31 Euro und für das dritte Kind um 25 Euro pro Monat erhöht. Für das vierte Kind bekommen die Eltern bereits 250 Euro im Monat.

Mehr Geld für Rentner:innen

Auch Rentner:innen können sich hoffentlich im kommenden Jahr ab Juli über eine Erhöhung der Rente freuen. Im Westen sollen die Zahlungen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Wann und wie genau dieses Vorhaben umgesetzt wird, soll im Frühjahr 2023 entschieden werden.

Beitragsbemessungsgrenze Rente

Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um einen Betrag, bis zu dem Beiträge vom Gehalt für die Versicherung abgeführt werden. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze ist das Einkommen beitragspflichtig, darüber hinaus beitragsfrei. 2023 liegt diese Grenze in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro.

Höhere Krankenkassenbeiträge

Obwohl das Jahr 2023 viele Entlastungen für die Bürger:innen bereit hält, bleiben Kostenerhöhungen nicht aus. So sollen die Krankenkassenbeiträge von 15,9 auf 16,2 Prozent steigen.

Tabaksteuer

Nach einer Tabaksteuererhöhung im Jahr 2022 um 10 Cent müssen sich Raucher:innen nun auf eine weitere Erhöhung um 10 Cent pro 20 Zigaretten einstellen. Die Erhöhungen werden in den kommenden Jahren fortgesetzt. 2025 und 2026 werden jeweils 15 Cent pro Packung hinzukommen.

Änderungen für Arbeitnehmer:innen

Neue Homeoffice Pauschale

Die Homeoffice Pauschale wird für Steuerzahler:innen künftig statt auf 600 auf 1.260 Euro angesetzt – pro Homeoffice-Tag können also sechs Euro geltend gemacht werden. Die ursprünglichen 120 begünstigten Homeoffice-Tage werden damit auf 210 Tage jährlich erhöht. Der Vorteil: Die Pauschale gilt auch, wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Online-Krankmeldung

Bei Krankmeldungen wird es für Arbeitnehmer:innen nun einfacher: Der „gelbe Schein“ hat ab 2023 ausgedient. Arbeitgeber:innen müssen die Daten der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ihrer Mitarbeiter:innen eigenständig bei den Krankenkassen abrufen. Sich krank zu melden bleibt dennoch die Pflicht des:der Arbeitnehmer:in. Auch an die Krankenkassen müssen Arbeitnehmer:innen nichts mehr versenden – bereits in diesem Jahr haben einige Praxen begonnen, die AU elektronisch an die Krankenkassen weiterzuleiten. Die eAU gilt bisher nur für gesetzlich Versicherte.

Änderung bei Midi-Jobs

Menschen in Midi-Jobs können künftig mehr verdienen. Die ursprüngliche 1.600-Euro-Verdienstgrenze wird auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen, somit bleibt ihnen mehr Netto vom Brutto.

Umweltschutz & Menschenrechte

Klimaabgabe für Vermieter:innen

Auch bei den Klimaschutzregelungen soll sich einiges ändern. Vermieter werden in die Pflicht genommen, sich ab Januar 2023 je nach Gebäudezustand und Verbrauch an den Klimaabgaben fürs Heizen der Mieter:innen zu beteiligen. Bei klimafreundlichen Gebäuden ist der Betrag, den die Vermieter:innen zahlen müssen, dementsprechend niedriger.

Ausstieg aus der Atomenergie

Den Umweltschutz betreffend ist nun auch der Ausstieg aus der Atomkraftwerk-Energie beschlossen. Nach Verlängerung der Laufzeit für die AKW durch die Energiekrise sollen die letzten drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim spätestens am 15. April 2023 vom Netz genommen werden.

Förderung von E-Autos

Käufer:innen von Plug-in-Hybridfahrzeugen erhalten künftig keine Prämie mehr und auch für reine Stromfahrzeuge wird die Prämie gesenkt. Zudem erhalten ab September 2023 ausschließlich private Fahrzeughalter:innen eine Förderung. Im Allgemeinen soll eine Förderung für E-Autos nur dann erfolgen, wenn die Autos einen nachweisbaren positiven Effekt für das Klima bringen.

Die Mehrwegpflicht

Um die Müllproduktion zu senken, werden Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bistros und Cafés verpflichtet, Essen und Getränke künftig auch in Mehrwegbehältern anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als Einwegverpackungen.

Lieferkettengesetz

Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen erstreckt sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette. Das betrifft den Einkauf der Rohstoffe bis hin zur Fertigung des Endproduktes. Mit dem neuen Gesetz sollen Menschenrechtsverletzungen eingedämmt, bestenfalls ganz vermieden werden. Stellen die Unternehmen fest, dass es an einer Stelle zu Verstößen gegen die Menschenrechte kommt, müssen sie tätig werden. Stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr fest, dass ein Unternehmen Verstöße nicht gemeldet hat, kann sie Bußgelder verhängen. Ab 2023 gilt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen – in Deutschland sind demnach zunächst etwa 900 Unternehmen betroffen.

Noch ein kleiner Tipp: Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, hat noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, seinen oder ihren alten Führerschein gegen einen neuen zu tauschen. Und wo wir schon bei Auto sind, ab 2023 müssen in jedem Verbandskasten zwei medizinischen Masken vorhanden sein.

Verwendete Quellen: Südkurier.de, Augsburger-Allgemeine.de, bundesregierung.de, zdf.de, arbeitsagentur.de, bmwsb.bund.de, haufe.de, base.bund.de

Brigitte

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