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Aufgepasst! Diese Führerschein-Änderungen soll es bald geben

Abbildung eines neuen und alten Führerscheins
Was wird künftig anders, wenn es um den Führerschein geht?
© Joachim B. Albers / Adobe Stock
Zwei praktische Prüfungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Altersgruppen und Ablaufdaten – die EU plant eine weitreichende Reform des Führerscheins. Welche Änderungen werden diskutiert und wer ist betroffen?

Mal ganz ehrlich: Wir waren doch alle heilfroh, als es nach der praktischen Führerschein-Prüfung hieß: "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bestanden." Stellt euch vor, stattdessen hieße es: "Super, die erste Prüfung ist bestanden. Bis zur zweiten!" Oh nein, bitte nicht. Doch tatsächlich könnte es bald so laufen. In der EU wird nämlich derzeit über eine Führerscheinreform diskutiert. Das Ziel: Nach 2050 keine Verkehrstoten mehr. 

Welche Führerschein-Änderungen soll es geben?

Die Neuerungen würden hauptsächlich Fahranfänger:innen sowie Senior:innen betreffen. Folgendes wird diskutiert:

  • Ab dem 60. Lebensjahr soll der Führerschein nur noch sieben Jahre gültig sein, ab dem 70. fünf Jahre und ab dem 80. zwei Jahre. Nach dem Ablauf müssten die Senior:innen immer wieder eine Erneuerung beantragen – auf eigene Kosten. Es würde ein medizinischer und psychologischer Check-Up folgen, der darüber entscheidet, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird.
  • Wer seinen Führerschein neu hat, soll zunächst nur 90 km/h fahren dürfen.
  • Mit dem Neuerwerb eines Führerscheins der Klasse B soll generell nur noch 110 km/h gefahren werden dürfen, zudem soll die Gewichtsgrenze des PKWs bei 1,8 Tonnen statt wie bisher 3,5 Tonnen liegen.
  • Nach der Probezeit soll es eine zweite praktische Prüfung geben. 
  • Für Fahranfänger:innen sollen die Mitgliedsstaaten Nachtfahrverbote einführen können.
  • Ab dem 21. Lebensjahr soll es die Möglichkeit geben, den Führerschein "B Plus" zu machen, der das Fahren schwererer Autos erlaubt.

Wann soll die Reform umgesetzt werden?

Bisher sind alle diese Punkte nur in einem Entwurf festgehalten. Als nächstes werden sie im Europäischen Parlament sowie der EU-Kommission diskutiert. Werden neue Regeln beschlossen, müssen die Mitgliedsstaaten sie anschließend in ihr nationales Recht einbinden, meist innerhalb von zwei Jahren. Nach einer zeitnahen Veränderung sieht es also nicht aus …

Verwendete Quellen: focus.de, tagesschau.de, fr.de

Brigitte

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