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Bargeld per Post verschicken Darum sind Briefe mit Geldgeschenken verboten

Egal ob große oder kleine Menge Bargeld: In einem normalen Brief dürft ihr offiziell keinen einzigen Schein verschicken.
Eine Geburtstagskarte mit einem Geldschein ist in vielen Familien ein beliebtes Geschenk - doch die Post verbietet offiziell Bargeld in Briefen. Stattdessen müssen auch kleine Geldbeträge auf ganz bestimmte Weise verschickt werden.

Für viele Kinder ist es zu Geburtstag oder Weihnachten eine schöne Überraschung, wenn per Post eine Grußkarte von Großeltern oder anderen Verwandten kommt, die ein kleines Geldgeschenk enthält. Auch für die Erwachsenen ist das ein praktischer Weg, um schnell und unkompliziert etwas Freude zum Feiertag zu verbreiten. Was aber viele von uns nicht wissen: Offiziell ist genau diese Art von Bargeldversand von der Deutschen Post verboten. 

"Der Versand von Bargeld in ganz normalen Briefen ist nicht zulässig! "

Da dem Unternehmen selbst bewusst ist, dass kaum jemand diese Regel kennt, informierte es extra noch einmal auf Facebook mit einem Posting über das Verbot. Dieser Hinweis bezieht sich auch nicht auf größere Geldbeträge, sondern ist ausdrücklich auch für die kleinen Geldgeschenke gemeint, die einer Grußkarte beigelegt werden. Und was steckt hinter diesem Verbot? Im Video erfahrt ihr mehr!

Verwendete Quelle: Facebook

Brigitte

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