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Corona aktuell Was du über die neue Testpflicht wissen musst

Testpflicht für Unternehmen: Corona-Test mit Stäbchen
© Horth Rasur / Shutterstock
Unternehmen sind künftig dazu verpflichtet, Beschäftigten einen Corona-Test anzubieten. Was bedeutet das genau und wie effektiv ist die Maßnahme? Ein Überblick über die Testpflicht.

Es ist offiziell: Unternehmen sind zu einem Testangebot verpflichtet. Doch was bedeutet das genau? Alle Mitarbeiter, die nicht im Home Office sind, haben ab kommender Woche das Recht auf einen Corona-Test pro Woche. Und: Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko haben sogar einen Anspruch auf zwei Tests. Dabei würde es ausreichen, den Beschäftigten einfach Selbsttests nach Hause zu schicken oder Selbsttests für alle zugänglich im Büro zu deponieren.

Wichtig: Es geht lediglich um eine Angebotspflicht für die Firmen - eine Testpflicht für Arbeitnehmer*innen gibt es nicht.

Was sollen die Tests bringen?

Kurz gesagt, die Schnell- oder Selbsttests sollen Corona-Infektionen auch bei Menschen erkennen, die noch keine deutlichen Symptome haben. Dennoch mahnt das Robert-Koch-Institut, ein negativer Test besage lediglich, dass man "weniger wahrscheinlich" ansteckend ist. Ganz ausschließen könne man die Weitergabe des Virus aber nicht.

Dazu kommt, dass die Tests nur Momentaufnahmen sind. Das Ergebnis ist für nur einen Tag aussagekräftig. So ist es zweifelhaft, ob ein wöchentlicher Test ausreicht.

Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr auf der Arbeit wirklich?

Ein Problem sind tatsächlich geschlossene Räume. Aeresol- Forscher bestätigen, Corona wird fast ausschließlich in Innenräumen übertragen – nicht nur bei einem direkten Treffen mit einer infizierten Person, sondern auch in einem schlecht belüfteten Raum, in dem sich zuvor eine an Corona erkrankte Person aufhielt. 

Was sagt die Wirtschaft dazu?

Ganz klar: Die Wirtschaftsverbände sind nicht gerade begeistert. Viele Unternehmen bieten ohnehin schon Tests an. Laut einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung gaben 61 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitgeber an, der Corona-Tests anbietet. 

Außerdem rechne der Wirtschaftsrat der CDU damit, dass die Tests den deutschen Unternehmen zusammen mehr als sieben Milliarden Euro kostet. Eine erhebliche Summe – vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. So können von der Corona-Krise schwer betroffene Unternehmen die Ausgaben für die Tests als Kostenpunkt bei der Überbrückungshilfe anrechnen.

Übrigens: Die Arbeitsschutzbehörden der Länder sollen die Einhaltung kontrollieren, wenn sich zum Beispiel Arbeitnehmer*innen beschweren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. 

Wie kommen die Unternehmen an Tests?

Das Heranschaffen der Test? Ein großes Problem! In einem Brief an das Kanzleramt betonen die großen Verbände, jedes dritte Unternehmen berichte von Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit. Die Mehrheit der Tests auf dem Markt seien bereits für Schulen reserviert.

Fazit:

Die Politik hat die Unternehmen zum Testangebot verpflichtet, doch an der Umsetzung hakt es noch. Die Wirtschaftsverbände sträuben sich und der deutsche Mittelstand kündigte sogar an, gegen die beschlossene Pflicht zu klagen. Die Wissenschaftler dagegen würden gerne noch weitere Maßnahmen ergreifen. 

Quelle: Tagesschau.de, ZDF.de

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