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Corona aktuell Schüler bekommt Mahnbrief, weil er etwas getrunken hat

Corona aktuell: Schüler mit Maske
© MariyaSokolova / Shutterstock
Die Corona-Maßnahmen sollen an Schulen für Sicherheit sorgen – deren Auslegung stößt jedoch auf Kritik. Ein Schüler erhielt nun einen Mahnbrief, weil er in der Pause etwas getrunken hatte.

Die Corona-Pandemie begleitet Deutschland nun bereits seit Anfang des Jahres. Mundschutz und Desinfektionsmittel sind zum alltäglichen Begleiter geworden, in vielen öffentlichen Bereichen herrscht eine Maskenpflicht. Klingt erst einmal nach simplen Hygienemaßnahmen – ganz so einfach ist deren Einhaltung dann aber doch nicht, wie ein aktueller Fall aus Hessen zeigt.

Verstößt Trinken gegen die Corona-Maßnahmen?

Tatsächlich lauern in den Corona-Maßnahmen aktuell einige Tücken. Zum Beispiel unterscheiden sich die Regeln nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Schule zu Schule. Im Internet ist nun eine heiße Diskussion entfacht, nachdem eine Mutter einen "Missbilligungsbrief" zu ihrem Sohn erhielt. Dieser hätte gegen die Hygieneregeln verstoßen – weil er etwas getrunken hatte.

"Justin hat am 28.8.2020 sein am Kiosk gekauftes Getränk auf dem Schulgelände getrunken", steht in dem Brief geschrieben. Was vor einem Jahr noch eine ganz normale Handlung war, gilt heute offenbar als Verstoß – denn genau dieses Verhalten sei aufgrund der "Corona-Hygieneregeln untersagt".

Die Mutter stimmte der Missbilligungsbrief so fassungslos, dass sie diesen mit den Worten "Trinken in der Schule verboten" auf Facebook teilte. In den Kommentaren sammeln sich nun wütende Beiträge anderer Eltern, die sich vornehmlich eine Frage stellen: "Dürfen unsere Kinder nicht mehr trinken?"

Schule bezieht Stellung zu Corona-Regeln

Doch, dürfen sie. Das haben Recherchen der Deutschen Presseagentur ergeben, die sich das Schreiben und die Schule daraufhin genauer anschaute. Zwar sei das Schreiben echt – allerdings herrsche keinesfalls ein generelles Trinkverbot an der Schule. 

Das Problem läge vielmehr in der Maskenpflicht, die in Hessen für Schüler und Lehrer auf dem Schulgelände herrscht. Aufgrund derer hätte die Geschwister-Scholl-Schule – gemeinsam mit dem Elternbeirat – beschlossen, dass während der Hofpausen nicht gegessen und getrunken werden dürfte. Das teilte die stellvertretende Schulleiterin Kerstin Bauschke gegenüber der BILD mit. Sie stellt aber auch klar: Das würde bedeuten, dass Schüler höchstens zwei Mal am Tag für 15 Minuten nicht trinken dürften – in der restlichen Zeit jedoch schon.

Schüler der Schule dürfen also durchaus weiter etwas essen und trinken, jedoch in festgelegten Frühstückspausen. Die Lehrer würden zudem auch erlauben, im Unterricht zu trinken. 

Die Corona-Maßnahmen sorgen also noch immer für Diskussionen, Aufregung und ja, manchmal auch für Verwirrung. Letzten Endes sollten wir uns aber bewusst machen, dass sie vor allem dazu da sind, um uns und andere vor der Verbreitung des Coronavirus zu schützen.

verwendete Quellen: Facebook, dpa, Bild

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