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Corona aktuell Was, wenn mein Chef mich nicht ins Homeoffice lässt?

Was, wenn mein Chef mich nicht ins Homeoffice lässt? Frau sitzt zuhause am Laptop
© fizkes / Shutterstock
Bisher galten Kontaktbeschränkungen fast ausschließlich im privaten Bereich. Seit dem 27.1.2021 besteht nun eine Homeoffice-Pflicht, laut der Arbeitgeber ihre Beschäftigten nach Möglichkeit aus dem Homeoffice arbeiten lassen müssen.

Seit Mittwoch, dem 27.1.2021, hat der Arbeitgeber die Pflicht, seinen Arbeitnehmern das Arbeiten von Zuhause – also aus dem Homeoffice – anzubieten, sofern es die Tätigkeit ermöglicht. Was bisher immer nur ein Appell der Politiker war, ist jetzt zu einer ernstzunehmenden Vorschrift geworden.

Maßnahme zur Reduzierung der Kontakte

Aber was können Arbeitnehmer tun, wenn sich der Chef querstellt? Für viele wäre es nicht nur eine Erleichterung des Alltags, von zu Hause aus arbeiten zu können – es ist vor allem eine Maßnahme zur Reduzierung der Kontakte. Und soll uns damit gemeinschaftlich vor einer möglichen Infektion schützen. Eins vorab: Natürlich kann nicht jeder Arbeitnehmer von einem Tag auf den anderen aus den eigenen vier Wänden heraus arbeiten. Der Arbeitsrechtler Silvio Lindemann erklärte im Interview mit dem "mdr Sachsen", dass es "zwingende betriebliche Gründe" gibt, die Homeoffice – trotz der Pflicht – unmöglich machen. Das sind vor allem Tätigkeiten, die eine Anwesenheit vor Ort erzwingen, zum Beispiel das Verteilen von Post oder Bedienen von Maschinen. Das Nicht-Vorhandensein von Technik darf laut dem Arbeitsrechtler nur in der kurzen Übergangsphase, also in den ersten fünf Tagen, ein Grund sein. Der Arbeitgeber soll verpflichtet sein, benötigte Geräte schnell zur Verfügung zu stellen.

Kein Klagerecht – dafür Gespräche oder das Eingreifen durch Behörden

So weit, so gut. Laut Lindemann kann die Arbeitsschutzbehörde kontrollieren, ob die Gründe, die ein Unternehmen angibt, auch ausreichend sind. Denn wenn der Chef Homeoffice ablehnt, muss er das ab heute auch ausreichend begründen. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Laut dem Arbeitsministerium sind Arbeitgeber also dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit nach Hause zu schicken – ein Klagerecht seitens der Arbeitnehmer ist damit aber nicht verbunden, so die "Augsburger Allgemeine". Solltet ihr also Probleme mit eurem Chef haben, geht zuerst in ein Gespräch mit ihm. Oft hilft es schon, eigene Bedenken und Wünsche zu äußern und zu betonen, dass man weiterhin zuverlässig arbeiten wird, auch ohne Kontrollen. Sollte das nicht helfen, könnt ihr euch an die Arbeitsschutzbehörde eures Bundeslandes wenden. In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter – dort kann euch am Besten weitergeholfen werden.

Verwendete Medien: mdr.de; augsburger-allgemeine.de

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