Anzeige

Brot-Rückruf Welche Brot-Sorte betroffen ist – und was du wissen musst

Brot Rückruf: Käsebrot
© Florian Kunde / Adobe Stock
Die Firma "Mestermacher" hat einen Rückruf für eins ihrer Brote herausgegeben. Für Allergiker:innen herrscht Gesundheitsgefahr – andere können das Brot jedoch unbesorgt genießen.

In Deutschland hat es wohl so gut wie jede:r im Haus, ob Toast oder Vollkorn – Brot gehört hierzulande definitiv zu den Grundnahrungsmitteln. Daher ist die Sorge groß, wenn es zu einem Rückruf kommt. Dieses Mal gilt er jedoch nur für eine "spezielle Verbrauchergruppe", wie der Hersteller "Mestermacher GmbH" in einer Mitteilung auf der Website schreibt. Betroffen sind Allergiker:innen.

Denn das Brot, das zurückgerufen wird, enthält zu drei Prozent Walnüsse. Diese sind jedoch nicht auf der Verpackung gekennzeichnet. Da eine Nussallergie zu schweren Symptomen bis hin zu einem anaphylaktischen Schock führen kann, sollte das Brot also von Allergiker:innen keinesfalls verzehrt werden.

Rückruf: Dieses Brot ist betroffen

Konkret handelt es sich um folgende Brot-Sorte:

  • Marke: Mestermacher - the lifestyle bakery
  • Sorte: "Unser Pures Karotte"
  • Verpackungsgröße: 300 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.01.2024
  • Lotnummer: 180701..AE

Die entsprechende Lotnummer soll auf der Vorderseite der Verpackung zu finden sein, informiert der Hersteller in dem Verbraucherhinweis. Er weist auch daraufhin, dass Menschen ohne Walnussunverträglichkeit das Brot bedenkenlos essen könnten, da es sich lediglich um einen Kennzeichnungsfehler handelt. 

Kund:innen, die das betroffene Brot zurückgeben möchten, können das in dem Geschäft, in dem es gekauft wurde, tun. Dort sollen sie den Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbelegs vollständig erstattet bekommen. Wer das Produkt direkt an den Hersteller zurücksenden möchte, der bekommt eine neue Packung zugeschickt. 

Die "Mestermacher GmbH" weist übrigens daraufhin, dass keine weiteren Produkte von dem Rückruf und der falschen Kennzeichnung betroffen seien. Es ginge also nur um eine einzelne Charge des Karottenbrots.

Verwendete Quellen: Mestermacher GmbH, Produktwarnung.eu, Bundesinstitut für Risikobewertung 

Brigitte

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel