Obwohl Kristina Hänel sagt, dass sie eigentlich keine sei, die prinzipiell das Dagegen liebt, war Aufgeben für sie nie eine Option: In den 1980ern begann sie, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, und ist seitdem Protesten direkt vor ihrer Praxis, Drohungen und Anzeigen ausgesetzt. 2017 wurde sie wegen Verstoßes gegen § 219a, das sogenannte "Werbeverbot", zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie ging an die Öffentlichkeit und brachte damit eine längst fällige Diskussion in Gang. Ein erster Erfolg: die Aufhebung von § 219a im Sommer 2022.