Anzeige

Rückkehr ins Büro: So sollen Arbeitnehmer jetzt geschützt werden

Rückkehr ins Büro: Frau am Schreibtisch
© Monkey Business Images / Shutterstock
Der neue Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung soll Arbeitnehmer bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor möglicher Ansteckung schützen. Was es jetzt zu beachten gibt und mit welchen Maßnahmen du rechnen kannst, erfährst du hier.

Die Corona-Pandemie hat unser Leben in den letzten Wochen sprichwörtlich auf den Kopf gestellt. Geschlossene Geschäfte, Mundschutz-Pflicht und Absperrregelungen sind nur einige Maßnahmen, um gegen die Infektionswelle vorzugehen. Auch unser Arbeitsalltag ist stark betroffen – Home-Office und Kurzarbeit steht für viele von uns an der Tagesordnung. Mittlerweile sind aber erste Lockerungen zu spüren. Geschäfte öffnen wieder und manch einer darf an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Um trotz der Lockerungen das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Zehn-Punkte-Plan der Regierung vorgestellt, welcher Arbeitnehmer in der aktuellen Situation besonders schützen soll. Hier haben wir die wichtigsten Punkte aus dem sogenannten "Arbeitsschutzstandard COVID 19" zusammengefasst:

  • Arbeitsschutz plus Infektionsschutz: Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitsschutz weiterhin gilt, jedoch um einen sogenannten Infektionsschutz ergänzt wird.Dieser soll von den Arbeitgebern dynamisch an den Pandemieverlauf und die betrieblichen Umstände angepasst werden.
  • Home-Office: Es gilt: Arbeitnehmern in Großraumbüros sollte, wenn möglich, Home-Office gewährt werden. Regelmäßige virtuelle Besprechungen und eine klare Arbeitsstruktur sind dabei Voraussetzung, um das Team zusammenzuhalten. Arbeitnehmer, die keine Option haben, aus dem Home-Office zu arbeiten, müssen nun auch mit einheitlichen Regelungen an ihrem Arbeitsplatz rechnen.
  • Sicherheitsabstand: Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern ist auch auf der Arbeit Gesetz. Absperrungen, Markierungen oder Trennwände sollen diese Regelung unterstützen. Eventuelle Umbauten zur Gewährleistung müssen demnach vom Arbeitgeber getätigt werden.
  • Organisation: Außerdem sollen Arbeitsabläufe genau organisiert werden, um den Kontakt zwischen einzelnen Personen so gering wie möglich zu halten. Es wird Arbeitnehmern explizit untersagt, krank zur Arbeit zu kommen. 
  • Infektionsschutz: Zudem soll die arbeitsmedizinische Vorsorge ausgeweitet werden – das heißt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Arbeitnehmer zur Beratung beiseite stehen. Ebenfalls sind Betriebe dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten auch die nötige telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge zu gewährleisten. Diese ist natürlich freiwillig und kann anonym von Arbeitnehmern genutzt werden.
  • Hygiene: Am Arbeitsplatz müssen ausreichend Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel vorhanden sein. Sollte der Kontakt zwischen Personen, trotz Umbauten und geplanten Arbeitsabläufen, unvermeidbar sein, sind Schutzmasken (und gegebenenfalls sogar Schutzbekleidung) bereitzustellen.
  • Transparenz: Natürlich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, die neuen Maßnahmen aktiv im Betrieb zu kommunizieren. Außerdem ist es zur Pandemievorsorge im Betrieb enorm wichtig, Transparenz zu wahren. Das bedeutet, dass man sich bei eventueller Ansteckung direkt beim entsprechenden Ansprechpartner melden soll, um weitere, mögliche Infektionen zu verhindern.
  • Schutz der Risikogruppen: Zudem sollen Risikogruppen, also Arbeitnehmer über 60 Jahren oder Personen mit entsprechenden Vorerkrankungen, besonders geschützt und individuell beraten werden. 
  • Umsetzung: Der Arbeitsschutzverband betont ebenfalls die Wichtigkeit, die neuen Maßnahmen einzuhalten. Nur wenn die Arbeitnehmer gesund bleiben, wird auch die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet.

Gut zu wissen: Arbeitnehmer können sich, bei Nichteinhaltung der Schutz-Maßnahmen in ihrem Betrieb, bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Die Einhaltung der neuen Maßnahmen ist in jederlei Hinsicht ein Appell an die Eigenverantwortung aller Arbeitnehmer und -geber, Kontrollen erfolgen nur durch Stichproben. 

Ob die neuen Regelungen ausreichen, um eine weitere Infektionswelle zu verhindern, bleibt offen. Jedenfalls sind wir froh, einen Schritt in Richtung Normalität gehen zu können. Schließlich merkt man in Zeiten wie diesen, wie wichtig ein geregelter Arbeitsalltag für uns selbst und unsere psychische Gesundheit ist.

Du hängst immer noch im Home-Office fest? Dann schaue doch mal bei unseren sieben Einrichtungstipps für den Arbeitsplatz zuhause vorbei, um Arbeit und Privatleben zumindest räumlich etwas besser trennen zu können.

Holt euch die BRIGITTE als Abo - mit vielen Vorteilen. Hier könnt ihr sie direkt bestellen.

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel