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Trügerische Privatheit Darf mich mein Arbeitgeber im Homeoffice ausspionieren?

Trügerische Privatheit: Darf mich mein Arbeitgeber im Homeoffice ausspionieren?
© goodluz / Shutterstock
Im Homeoffice fühlen wir uns unbeobachtet. Aber sind wir das auch? Kommt ganz darauf an!

Überwachung statt Vertrauen

Das Arbeiten im eigenen Wohn- oder Schlafzimmer kann sich manchmal trügerisch privat anfühlen. Mal kurz in die neue Serie reingucken, bei Tinder die Matches checken oder schnell das Geburtstagsgeschenk für Opa bestellen – kriegt meine Chefin das mit? Und wenn ja, kann mich das den Job kosten? Kommt darauf an!

Klar gilt im Homeoffice grundsätzlich dasselbe wie im Büro: Unsere vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gehört der Firma, die uns dafür bezahlt. Doch offenbar tun sich einige Vorgesetzte schwer damit, darauf zu vertrauen, dass wir uns auch im Homeoffice daran halten – das beweisen Zahlen, wonach 2020 deutlich mehr Überwachungs-Software gekauft wurde als in den Jahren vor Corona.

Aber wie weit darf die Kontrolle des Arbeitgebers gehen? "Stiftung Warentest" verrät in seiner Februarausgabe, was im Homeoffice erlaubt ist und was nicht. Hier das Wichtigste in Kürze: 

Sind meine Mails geheim?

Ob die Über­wachung des beruflichen E-Mail-Accounts zulässig ist oder nicht, hängt davon ab, wie die Nutzung im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Gibt es dort keine Regelung, gilt die private Nutzung als erlaubt, wenn der Arbeit­geber sie über längere Zeit hinweg geduldet hat. Dann ist eine Kontrolle nicht zulässig. Vorgesetzte haben aber ein Recht auf Einblicke in den dienstlichen Mail-Verkehr. 

Dürfen Vorgesetzte im Netz mitsurfen?

Arbeit­geber dürfen den Browser­verlauf ihrer Angestellten kontrollieren und auswerten – allerdings NUR, wenn es einen konkreten Verdacht gibt, dass er oder sie gegen ein entsprechendes Verbot verstößt oder es mit dem privaten Surfen übertreibt. Im Zweifel lieber ganz lassen!

Maus und Tastatur: Den Klicks auf der Spur

Krass: Es gibt Arbeitgeber*innen, die Tools einsetzen, um jeden Mausklick und jede Tastatureingabe ihrer Mitarbeitenden aufzuzeichnen. Die gute Nachricht: Solche Daten dürfen nicht dazu verwendet werden, jemandem zu kündigen. Das hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. 

Überwachung per Webcam

Manche Firmen überwachen ihre Beschäftigten mit der Kamera des Arbeits­rechners. Damit können sie unbemerkt überprüfen, ob ein Mitarbeiter wirk­lich am Arbeits­platz sitzt oder nicht. Dieses Auspionieren ist aber nur zulässig, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass ein Arbeitnehmer Arbeits­zeit­betrug begeht - UND wenn die Über­wachung per Webcam das einzig mögliche Mittel ist, den Betrug nach­zuweisen. 

Arbeitszeitkontrolle? Die ist sogar Pflicht 

Alle Arbeitnehmer*innen sollten sich bewusst sein, dass Arbeit­geber anhand der Log-in-Daten nach­voll­ziehen können, wann man sich über den Arbeits­rechner in das Unter­nehmens­netz­werk ein- und wieder ausgeloggt hat. Qua Arbeitszeitgesetz sind Firmen sogar dazu verpflichtet, die Überstunden ihrer Angestellten zwei Jahre lang zu dokumentieren – zu ihrem eigenen Schutz.

Vorsicht vor Selbstausbeutung!

Fazit: Eine generelle Überwachung von Arbeitnehmer*innen ohne Anlass ist auch im Homeoffice nicht erlaubt. Hegt ein Arbeitgeber allerdings den begründeten Verdacht eines Arbeitszeitbetrugs, sieht das schon anders aus.

Doch aus Angst, in den Ruf zu geraten, zu Hause auf der faulen Haut zu liegen, arbeiten viele im Homeoffice noch mehr als im Büro, das haben Studien gezeigt. Deshalb sollten wir nicht nur darauf achten, dem Arbeitgeber keinen Anlass zum Ausspionieren zu geben, sondern auch darauf, dass wir uns Zuhause nicht noch mehr selbst ausbeuten als in der Firma.

sar

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