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Neues Teilzeit-Gesetz: Das müssen Mütter jetzt wissen!

Neues Teilzeit-Gesetz: Mutter mit Baby
© HTeam / Shutterstock
Viele Mütter landen nach der Elternzeit in der Teilzeitfalle, obwohl sie gerne wieder Vollzeit arbeiten würden. Das Geld bleibt knapp, die Frauen sind frustriert. Ein neues Teilzeit-Gesetz soll das bald ändern.

Besonders Mütter und privat pflegende Frauen und Männer kennen das Problem: Sie gehen bei der Arbeit auf Teilzeit, um sich eine gewisse Zeit lang um das Baby oder etwa die pflegebedürftigen Eltern zu kümmern – und hängen danach auf der Teilzeitstelle fest. Der Chef hat umgeplant, neue Kollegen eingestellt, das Geld bleibt knapp – obwohl die Frau wieder Vollzeit arbeiten könnte und möchte.

Diese Teilzeitfalle soll jetzt bald der Vergangenheit angehören. Der Bundestag hat einem neuen Gesetz zugestimmt, das Arbeitnehmern ab Januar 2019 das Recht auf befristete Teilzeit sichern soll. Katja Mast, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, sagte laut Zeit dazu:

Wir beenden die Teilzeitfalle für viele Frauen. 

Zuhause festsitzen und darauf warten müssen, dass der Chef zur Arbeit ruft – auch darunter leiden viele Arbeitnehmer. Auch diesen Missstand der Arbeit auf Abruf soll das neue Gesetz zur sogenannten Brückenteilzeit von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bald einschränken.

Was du über das neue Teilzeit-Gesetz wissen musst

  • Gelten soll das neue Gesetz nach Zustimmung des Bundesrates für Arbeitnehmer aus Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern.
  • Für Unternehmen mit 46 bis 200 Arbeitnehmern soll es eine Zumutbarkeitsgrenze geben. Sie müssen je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.
  • Brückenteilzeit beantragen dürfen künftig Mitarbeiter, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind.
  • Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit müssen nicht angegeben werden.
  • Möchte der Arbeitgeber dem Teilzeitmitarbeiter eine Aufstockung der Arbeitszeit verweigern, muss er beweisen, dass es keine entsprechende Stelle gibt.
  • Auch betriebliche Gründe oder die Interessen anderer Teilzeitbeschäftigter können einer Rückkehr in eine Vollzeitstelle entgegenstehen. Auch hier muss der Arbeitgeber entsprechend beweisen.

Kritik für das neue Gesetz gibt es unter anderem von Rainer Dulger, dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall. Er sagte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland:

Nur eine verbesserte Kinderbetreuung ermöglicht Müttern die Rückkehr in Vollzeit.

Außerdem wird die Begrenzung auf Betriebe ab einer Untergrenze von 45 Beschäftigten kritisiert. Dadurch würden sehr viele von der Teilzeitfalle Betroffene von dem Gesetz nicht profitieren.

Videotipp: Mütter im Bewerbungsgespräch

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