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Abfindung bei Kündigung So stehen deine Chancen auf eine Entschädigung im Kündigungsfall

Abfindung bei Kündigung: Frau berechnet ihren Anspruch
© Andrey_Popov / Shutterstock
Dir wurde gekündigt? Ein genereller Anspruch besteht zwar nicht, aber oft ist eine Abfindung bei Kündigung möglich. Wir zeigen dir, wie deine Chancen auf eine Zahlung vom Arbeitgeber stehen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Im Regelfall ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir eine Abfindung bei Kündigung zu zahlen.

Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in einigen Fällen:

  • Der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag legt die Zahlung einer Abfindung fest.
  • Die Kündigung ist betriebsbedingt.
  • Der Sozialplan des Unternehmens legt eine Abfindung fest.
  • Ein Mitarbeiter muss selbst fristlos kündigen, weil der Arbeitgeber gegen den Arbeitsvertrag verstoßen hat.
  • Die Kündigung eines Mitarbeiters mit Schwerbehinderung ist unzulässig.

Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung. Sie soll eine Entschädigung für den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes und den Verdienstausfall sein.

Auch wenn er es nicht muss: Dein Arbeitgeber kann natürlich immer von sich aus eine Abfindung als Entschädigung anbieten. Haben bisher alle Kollegen eine Zahlung erhalten, hast du ein sogenanntes Gewohnheitsrecht. Dir steht wie allen anderen auch eine Abfindung bei Kündigung zu.

Wie viel Geld steht mir zu?

Eine Abfindung bei Kündigung ist immer Verhandlungssache – es gibt keine Grenzen.

Trotzdem hat sich eine Faustformel, die sogenannte Regelabfindung, bewährt: Üblich ist ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei mehr als 6 Monaten Arbeitszeit wird auf ein Jahr aufgerundet.

Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter hat 3 Jahre und 7 Monate im Unternehmen gearbeitet. Als Abfindung bei Kündigung stehen ihm dann 2 Brutto-Monatsgehälter zu.

Für die Berechnung der Abfindung zählt das Bruttogehalt des letzten Monats, in dem du gearbeitet hast.

Die Abfindungszahlung kann auch höher ausfallen. Folgendes muss der Arbeitgeber zusätzlich bei der Berechnung deiner Abfindung berücksichtigen:

  • Regelmäßige Boni
  • Urlaubsgeld
  • Dienstwagen
  • Deine Aussichten auf einen neuen Job
  • Deine persönliche Situation (ob du z. B. Unterhalt zahlen musst o. ä.)

Muss ich die Abfindung versteuern?

Ja. Da die Abfindung aber eine einmalige Zahlung ist, gibt es eine Sonderregel: die sogenannte Fünftelregelung.

So berechnest du die Steuer mit der Fünftelregelung:

  1. Die Lohnsteuer für die regulären Einkünfte berechnen.
  2. Die Abfindung durch 5 teilen.
  3. Den Betrag zu den regulären Einkünften addieren.
  4. Die Steuer für die Einkünfte und die anteilige Abfindung berechnen.
  5. Die Differenz der Werte mit 5 multiplizieren.

Beispiel: Ein Mitarbeiter verdient 15.000 Euro im Jahr und bekommt 5.000 Euro Abfindung.

  1. Lohnsteuer für 15.000 Euro = 1.461 Euro
  2. 5.000 Euro/5 = 1.000 Euro
  3. 1.000 Euro + 15.000 Euro = 16.000 Euro
  4. Lohnsteuer für 16.000 Euro = 1.711 Euro
  5. 1711 Euro - 1461 Euro = 250 Euro * 5 = 1.250 Euro zu zahlende Steuer für die Abfindung

Wann steht mir keine Abfindung bei Kündigung zu?

Wie bereits erwähnt: Einen generellen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung gibt es nicht. Nur bei einer betriebsbedingten Kündigung legt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen Anspruch fest. Die Zahlung ist also eher die Ausnahme.

In diesen Fällen hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung:

  • Du hast eine ordentliche Kündigung erhalten.
  • Du hast selbst fristgerecht gekündigt.
  • Du wurdest fristlos gekündigt.
  • Du wurdest krankheitsbedingt gekündigt.
  • Du bist Mitglied im Betriebsrat.
  • Du hast einen Aufhebungsvertrag bekommen.

Oft ist eine Abfindungszahlung aber trotzdem möglich.

4 Optionen, um trotzdem Geld vom Arbeitgeber zu bekommen

Was die 4 Optionen gemeinsam haben: Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache.

1. In eine fristgemäße Kündigung umwandeln

Wurdest du fristlos gekündigt, steht dir keine Abfindung zu. Die fristlose Entlassung ist nicht gerechtfertigt? Wenn du das beweisen kannst, kannst du stattdessen eine ordentliche Kündigung erreichen. Damit hast du die Chance auf eine Abfindungszahlung.

2. Kündigung prüfen

Nimm die Kündigung nicht einfach so hin. Prüfe das Schreiben ganz genau. Hat dein Arbeitgeber z. B. keinen oder einen ungerechtfertigten Kündigungsgrund genannt oder Formfehler im Schreiben gemacht, ist die Kündigung unwirksam. Du kannst sie anfechten.

3. Kündigungsschutzklage einreichen

Wenn im Unternehmen mehr als 10 Angestellte arbeiten und du dort seit 6 Monaten beschäftigt bist, hast du Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber kann dir nicht so einfach kündigen. Er braucht einen triftigen Grund.

Ist deine Kündigung nicht gerechtfertigt oder fehlerhaft, kannst du sie mit einer Kündigungsschutzklage anfechten.

4. Aufhebungsvertrag verhandeln

Gelingt es dir, dich vor Gericht mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung zu einigen, hast du die Chance auf eine Abfindung.

Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es folgende Abfindungsregelung:

  • Du bist jünger als 50 Jahre: 12 Monatsgehälter.
  • Du bist älter als 50 und mindestens 15 Jahre im Betrieb: 15 Gehälter.
  • Du bist älter als 55 und mindestens 20 Jahre im Betrieb: 18 Gehälter.

So erhöhst du deine Chance auf eine Abfindung bei Kündigung

Du möchtest nach der Kündigung mit deinem Arbeitgeber wegen einer Abfindung verhandeln? Eine angespannte Situation. Für das Gespräch brauchst du vor allem eines: gute Argumente.

Die sind schwer zu finden, wenn man sich nicht so richtig auskennt mit dem, was bei einer Kündigung zu beachten ist. Ein darauf spezialisierter Anwalt kann dir die Argumente geben – und mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln. Mit seiner Unterstützung erhöhst du die Chance auf eine Abfindung.

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