Anzeige

Schufa-Eintrag löschen So kannst du gegen einen falschen negativen Eintrag vorgehen

Schufa-Eintrag löschen lassen: Kredithistorie auf Papier
© Vitalii Vodolazskyi / Shutterstock
Eine schlechte Schufa bereitet Probleme. Aber: Viele Einträge sind falsch – und deshalb unberechtigt. Wir sagen dir, woran du erkennst, ob du deinen Schufa-Eintrag löschen kannst.

Wie kommt es zu einem Schufa-Eintrag?

Die Schufa sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern – also dir und mir. Die Informationen erhält sie von ihren Kooperationspartnern, das sind z. B.

  • Unternehmen
  • Online-Shops
  • Telekommunikationsdienstleister
  • Banken
  • Versicherungen
  • Energieversorger

Zahlst du deine Rechnung pünktlich? Wunderbar, so sammelst du Pluspunkte. Zahlst du nicht oder verspätet, erfährt die Schufa das vom Kooperationspartner und vermerkt es in deiner Akte. Minuspunkte gibt es auch in anderen Fällen – zum Beispiel für Schulden oder eine Privatinsolvenz.

Negative Schufa hat Konsequenzen

Die Kooperationspartner der Schufa liefern nicht nur Daten an, sondern fragen auch Daten ab.

Viele negative Einträge führen zu einer schlechten Bewertung der Kreditwürdigkeit – und die kann im Alltag schnell Probleme verursachen: Denn Kunden mit schlechter Zahlungsmoral sind ein Risiko für Unternehmen und Banken.

Wer zu viele negative Einträge hat,

  • ist für Vermieter unattraktiv und wird nur schwer eine neue Mietwohnung finden.
  • bekommt keinen neuen Handyvertrag mehr.
  • kann online nur noch gegen Vorkasse shoppen.
  • wird Probleme bekommen, Kredite, Versicherungen oder Leasingverträge abzuschließen.

Schufa-Einträge regelmäßig prüfen

Auch der Schufa unterlaufen Fehler. Es sind also längst nicht alle negativen Einträge tatsächlich auch gerechtfertigt. Experten schätzen, dass bis zu einem Drittel aller Bonitätsdaten falsch, veraltet oder unvollständig sind.

Zu den negativen Folgen kommt es trotzdem. Darum solltest du unbedingt regelmäßig deine Daten kontrollieren. Wenn sich auch bei dir ein Fehler eingeschlichen hat, kannst du den negativen Schufa-Eintrag löschen lassen.

Wann kann ich einen Schufa-Eintrag löschen?

Wenn einer der folgenden Fehler vorliegt, hast du gute Chancen, deinen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Fehler 1: Personenverwechslung

Bei fast einer Milliarde gespeicherten Daten kommt es schon mal zu Verwechslungen. Geraten Namen oder Adressen durcheinander, kann es passieren, dass ein negativer Schufa-Eintrag einer anderen Person irrtümlicherweise dir zugeschrieben wird.

Fehler 2: Falscheinträge

Auch den Unternehmen, die der Schufa Daten zuliefern, unterlaufen Fehler. So kann es zum Beispiel passieren, dass du etwas im Internet bestellst und die Ware pünktlich zahlst, der Online-Shop aber fälschlicherweise meldet, du hättest die Rechung zu spät oder gar nicht beglichen.

Fehler 3: Geringfügige Schulden

Wenn die Schuldensumme unter 2.000 Euro liegt, kannst du den Schufa-Eintrag löschen lassen. Die Schufa ist seit 2012 sogar dazu verpflichtet.

Voraussetzungen ist, dass

  • die Schulden spätestens 6 Wochen nach dem Schufa-Eintrag beglichen wurden.
  • es keine titulierte Forderung (z. B. Zwangsvollstreckung oder eidesstattliche Versicherung) ist.
  • der Gläubiger die Zahlung bestätigt hat.

Fehler 4: Veraltete Einträge

Auch wenn der Eintrag zu Recht erfolgt ist – nach einer bestimmten Zeit muss die Schufa den Eintrag wieder löschen. Welche Löschfrist gilt, hängt vom Einzelfall ab:

Falsche Einträge muss die Schufa sofort wieder aus deiner Akte löschen. Mahn- oder Inkassoverfahren dürfen 3 Jahre bestehen bleiben. Nach 10 Jahren müssen auch Einträge über Insolvenz und Restschuldbefreiung gelöscht werden.

Schufa-Eintrag löschen: So geht’s in 3 Schritten

1. Fordere deine Schufa-Auskunft an

Zunächst musst du herausfinden, welche Daten die Schufa überhaupt über dich gespeichert hat. Fordere dazu deine Selbstauskunft direkt auf der Internetseite der Schufa an. Das ist mehrmals im Jahr möglich. Nur so findest du heraus, ob du einen Schufa-Eintrag löschen lassen kannst.

Die kostenlose Variante der Selbstauskunft bekommst du per Post – das dauert etwas, in der Regel eine bis vier Wochen.

In dringenden Fällen: Du kannst dir deine Selbstauskunft auch als PDF per E-Mail zusenden lassen. Das geht auch direkt über die Website der Schufa. Die Sofortauskunft kostet allerdings rund 30 Euro.

2. Überprüfe auf negative Einträge

Prüfe deine Schufa-Auskunft, sobald sie bei dir ankommt. Findest du negative Einträge, heißt es erstmal: Ruhe bewahren. Der Schufa passieren regelmäßig Fehler, es sind also nicht alle Einträge auch berechtigt.

Mit einem entsprechenden Musterschreiben kannst du dann die Löschung verlangen.

Die häufigsten Fehler, die zu einem unberechtigten Schufa-Eintrag führen haben wir im letzten Kapitel für dich aufgelistet.

3. Kontrolliere die Löschung

Die Schufa muss Einträge löschen, wenn du sie auf Fehler hinweist. Wenn du den ersten beiden Schritten gefolgt bist, sollten in den meisten Fällen ungerechtfertigte Schufa-Einträge gelöscht sein. Du hast jetzt auch ganz offiziell wieder eine weiße Weste.

Wir empfehlen dir, deine Schufa-Auskunft regelmäßig anzufordern und zu überprüfen – mindestens einmal im Jahr.

Wie du vorgehst, wenn die Schufa den Eintrag nicht gelöscht hat, erfährst du im nächsten Kapitel.

Schufa-Eintrag nicht gelöscht? Schalte einen Profi ein

Manchmal reagieren die Schufa oder ihre Kooperationspartner nicht – selbst wenn der Eintrag durch einen Fehler entstanden und unberechtigt ist.

Deine Bonität ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Du solltest darum in Erwägung ziehen, einen Anwalt einzuschalten, um deinen Scorewert zu verbessern.

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel