Die BRIGITTE-Finanzexpertin Helma Sick beantwortet alle Fragen, die euch rund um das Thema Riester-Rente beschäftigen - auch bei Selbstständigkeit.
Ich habe schon lange einen Riester-Vertrag. Nun habe ich mich selbstständig gemacht und bekomme deshalb keine Zulagen mehr. Muss ich jetzt die bisher erhaltenen Zulagen zurückzahlen?
Helma Sick antwortet: Nein. Nur wenn Sie die Riester-Rente kündigen, müssen Sie die erhaltene staatliche Förderung zurückzahlen. Als Selbstständige können Sie Ihren Riester-Vertrag ungefördert weiterlaufen lassen. Ob Sie weiterhin laufend einzahlen (dann ohne staatliche Förderung) oder die Beitragszahlung einstellen, ist Ihre Entscheidung.