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Muss ich Riester-Zulagen zurückzahlen, wenn ich mich selbstständig mache?

Riester-Zulagen zurückzahlen, wenn man sich selbstständig macht
© ESB Professional/Shutterstock
Die BRIGITTE-Finanzexpertin Helma Sick beantwortet alle Fragen, die euch rund um das Thema Riester-Rente beschäftigen - auch bei Selbstständigkeit.

Ich habe schon lange einen Riester-Vertrag. Nun habe ich mich selbstständig gemacht und bekomme deshalb keine Zulagen mehr. Muss ich jetzt die bisher erhaltenen Zulagen zurückzahlen?

Helma Sick antwortet: Nein. Nur wenn Sie die Riester-Rente kündigen, müssen Sie die erhaltene staatliche Förderung zurückzahlen. Als Selbstständige können Sie Ihren Riester-Vertrag ungefördert weiterlaufen lassen. Ob Sie weiterhin laufend einzahlen (dann ohne staatliche Förderung) oder die Beitragszahlung einstellen, ist Ihre Entscheidung.

BRIGITTE Woman 04/2017, Helma Sick

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