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Finanz-Tipps Bekommt meine Tochter die Zulage des Riester-Fondssparplans auch?

Riester-Fondssparplan: Zulagen auch für Kinder
© racorn/Shutterstock
Brigitte-Finanzexpertin Helma Sick berät zum Thema Riester-Rente und erklärt, ob Kinder auch Anspruch auf die Zulagen des Riester-Fondssparplans haben.

Seit längerer Zeit habe ich einen Riester-Fondssparplan. Dafür bekomme ich neben meiner eigenen Zulage von 154 Euro auch eine Zulage für meine Tochter (21). Ich erhalte Kindergeld für sie, weil sie in Ausbildung ist. Nun möchte meine Tochter selbst einen Riester-Vertrag abschließen. Bekommt sie denn eine Zulage, wenn ich schon eine für sie bekomme?

Helma Sick antwortet: Es verhält sich folgendermaßen: Solange Sie Kindergeld erhalten, bekommen Sie für Ihre Tochter auf Ihren Riester-Vertrag jährlich 185 Euro "Kinderzulage". Wenn Ihre Tochter nun einen eigenen Riester-Vertrag abschließt, erhält sie eine eigene Zulage von 154 Euro jährlich. Und weil sie unter 25 Jahren alt ist, gibt es für sie auch noch einen Startbonus von 200 Euro. Insgesamt ist das also ein lohnender Sparvertrag.

BRIGITTE Woman 03/2017, Helma Sick

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