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Fragen zum Geld Helma Sick antwortet: In der Krise Aktien verkaufen?

Helma Sick antwortet: Frau mit Papieren
© Inside Creative House / Shutterstock
Unterhalt, Nießbrauchrecht und der Umgang mit Aktien in der Krise: BRIGITTE-Finanzexpertin Helma Sick beantwortet Fragen aus ihrer Praxis.
Helma Sick

Nießbrauchrecht

Wie kann ich trotz Verkauf in meinem Haus wohnen bleiben?

Ich habe nur eine geringe Rente, besitze aber ein Haus, in dem ich wohne. Ich möchte es verkaufen, weil ich dringend Geld brauche, aber gern noch drin wohnen bleiben, weil ich das Haus liebe. Gibt es so etwas?

Sie können beim Verkauf der Immobilie ein Nießbrauchrecht vereinbaren. Das stellt sicher, dass Sie bis an Ihr Lebensende sogenannte wirtschaftliche Eigentümerin der Immobilie bleiben. Sollten Sie irgendwann einmal ausziehen, zum Beispiel in eine Seniorenresidenz oder in ein Pflegeheim, kann das Haus vermietet werden, und Sie erhalten die Miete. Den Verkaufserlös erhalten Sie in einer Summe. Diese ist jedoch geringer als der Verkaufspreis auf dem freien Markt, denn der Käufer kann ja die Immobilie nicht selbst nutzen. Daher wird – sehr vereinfacht gesagt – die Miete, die Sie noch in den kommenden Jahren "abwohnen", davon abgezogen.

Unterhaltspflicht

Was muss mein Exmann bei einem Wechselmodell zahlen?

Seit der Trennung von meinem Exmann lebt unser gemeinsamer Sohn (12 Jahre) bei mir. Nun haben wir beschlossen, ein Wechselmodell zu praktizieren, weil unser Sohn sich das wünscht. Mein Exmann ist der Meinung, dass er dann keinen Kindesunterhalt mehr zahlen muss, obwohl er deutlich mehr verdient als ich. Stimmt das?

Unsere Juristin sagt: Bei einem Wechselmodell besteht tatsächlich keine klassische Unterhaltspflicht nach der Düsseldorfer Tabelle. Wenn Ihr Exmann aber deutlich mehr verdient als sie, muss er Ihnen einen Ausgleich für die Lebenshaltungskosten Ihres Sohnes zahlen. Am besten lassen Sie hier eine anwaltliche Unterhaltsberechnung fertigen, um die Höhe festzustellen.

Aktienfonds

In der Krise lieber verkaufen?

Ich mache mir große Sorgen wegen meiner Aktienfonds. Die haben ja durch die Corona-Krise massiv an Wert verloren. Deshalb überlege ich, die Fonds zu verkaufen und das Geld ganz sicher anzulegen. Ist das ratsam?

Davor kann ich nur warnen. Denn damit realisieren Sie den Verlust, den Sie derzeit nur auf dem Papier haben. Wirtschaftskrisen gibt es, seit die Menschen Handel treiben. Nun kommt noch das Corona-Virus dazu, das eine weltweite Unsicherheit ausgelöst hat. Aber die rasant gesunkenen Kurse kommen ja nicht von einer schwächelnden Wirtschaft, sondern von Angst oder sogar Panik der Anleger*innen. Ein Fondsmanager, der seit 35 Jahren im Geschäft ist, sagte dazu einmal: "Jede Krise ist eine Bewährungsprobe für alle, immer anders und bestimmt nicht einfach. Aber alle Krisen hatten eines gemeinsam: Es war immer falsch, zu verkaufen." Behalten Sie also Ihre Fonds. Die Wende kommt bestimmt, nur wann, weiß heute leider noch niemand.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist der Unterscheid zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Ich habe zwei Angebote vorliegen, eines für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und eines für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Die EU kostet viel weniger. Warum?

Die BU zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie wegen einer Krankheit, die ärztlich nachgewiesen werden muss, nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein. Die kostengünstigere EU sichert dagegen bloß den "Worst Case" ab. Sie greift nämlich nur dann, wenn Sie wegen Krankheit überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können.

BRIGITTE WOMAN-Finanzexpertin Helma Sick führt mit Renate Fritz das Unternehmen "Frau und Geld" in München und ist erfolgreiche Buchautorin.

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