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Helma Sick Lohnt sich der Immobilienkauf?

Helma Sick: Liebespaar in einem Raum mit Umzugskartons
© fizkes / Shutterstock
BRIGITTE Woman Finanzexpertin Helma Sick beantwortet Fragen zur Finanzierung und zum Immobilienkauf.

KFZ-Versicherung – Weniger Kilometer, mehr Geld?

Wegen Corona war ich ein Jahr lang im Homeoffice. Ich pendle sonst zur Arbeit, habe aber in diesem Jahr das Auto kaum benutzt. Wirkt sich das auf die Kfz-Versicherung aus? Ich habe ja die dem Vertrag zugrunde liegenden Kilometer gar nicht erreicht.

Ja! Sie müssen der Versicherung nur die aktuelle Kilometerleistung nachweisen, dann wird der Vertrag angepasst und unter Umständen sogar das Geld erstattet.

Immobilienkauf – Per Nießbrauch zum Eigenheim?

Ich (62) bin freiberuflich tätig. Mit Rentenbeginn erhalte ich aus Lebensversicherungen ca. 200 000 Euro – leider zu wenig für eine schöne Immobilie in meiner Stadt. Was halten Sie davon, wenn ich Leute suche, die eine Wohnung als Geldanlage kaufen wollen, aber nicht genügend Geld haben? Ich würde ihnen mein Geld geben, dafür würde ich mir den Nießbrauch an der Wohnung eintragen lassen und das Wohngeld übernehmen. Eine gute Idee?

Ich finde es problematisch, fremden Menschen Ihr gesamtes Kapital zu übergeben, um in deren Wohnung zu leben. Sie wissen nicht, was noch alles auf Sie zukommt und wozu Sie das Geld noch brauchen könnten. Was ist, wenn Sie in zehn Jahren nicht mehr dort wohnen wollen? Oder wenn Sie in eine Seniorenresidenz ziehen möchten, weil Sie dort bis zum Lebensende gut versorgt sind? Gibt es dann das restliche Geld zurück? Ergänzend sagt unsere Juristin: Die Idee ist nicht empfehlenswert. Zum einen müssten die Eigentümer der Wohnung den von Ihnen bezahlten Betrag wie Mieteinnahmen versteuern, wobei sich der Betrag auf längstens zehn Jahre verteilen ließe. Zum anderen sind mit dem Nießbrauch komplizierte Vorschriften verbunden, die zu Rechtsstreitigkeiten führen können. Mein Rat: Legen Sie das Geld gut an und mieten Sie sich eine Wohnung. Dann können Sie frei entscheiden, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern sollten.

Vorruhestand – Erbschaft als Rente?

Ich (55) plane meinen Ausstieg aus dem Beruf. Rente bekomme ich erst in zehn Jahren. Aber ich habe eine große Summe aus einer Erbschaft, mit der ich die Zeit bis zur Rente überbrücken will. Wie mache ich das am besten?

Sie sollten Ihre Geldanlagen aufteilen: In einen Teil, aus dem über einen Auszahlplan die Entnahmen getätigt werden. Dafür kommen schwankungsärmere Fonds in Frage. Dieser Teil des Gelds wird also nach und nach durch Ihre Entnahmen aufgebraucht. Der andere Teil muss dann "auf Wachstum" angelegt werden. Das heißt beispielsweise in Mischfonds mit kleinem bis mittlerem Aktienanteil, je nach Risikoneigung. Dieses Geld soll dann wiederum zur Verfügung stehen, wenn der Entnahmefonds aufgebraucht ist.

Lebensversicherung – Wer ist bezugsberechtigt?

Mein Lebensgefährte und ich leben unverheiratet zusammen. Er hat eine hohe Lebensversicherung, bei der unter "Bezugsberechtigung im Todesfall" steht: "die Eltern". Wer kriegt das Geld, wenn ihm was passiert?

Seine Eltern! Wenn Ihr Lebensgefährte Ihnen das Geld zukommen lassen will, muss er das bei der Versicherungsgesellschaft ändern und unter "Bezugsberechtigung" Ihren vollen Namen und Ihr Geburtsdatum eintragen lassen. Dann gibt es im Ernstfall kein Problem.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Vorerkrankung verschweigen?

Mein 15-jähriger Sohn hat Skoliose, eine Wirbelsäulenverkrümmung. Ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn abschließen. Mir wurde aber gesagt, dass das wegen der Skoliose nicht geht. Gebe ich aber die Krankheit nicht an, zahlt die Versicherung nicht, sollte mein Sohn aufgrund der Skoliose berufsunfähig werden. Nun erklärte mir eine Verbraucherorganisation, die Versicherung müsse auch bei Berufsunfähigkeit infolge der Skoliose zahlen, selbst wenn diese im Vertrag nicht angegeben wurde. Voraussetzung sei, dass der Vertrag zehn Jahre gelaufen ist. Stimmt das?

Das stimmt zwar, aber es ist eine "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung", wenn beim Abschluss mit Absicht eine bestehende Erkrankung nicht angegeben wird. Und das hat Folgen: Sollte Ihr Sohn in den nächsten neun Jahren aufgrund einer anderen Erkrankung berufsunfähig werden, kann die Versicherungsgesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Ihr Sohn kann eine Berufsunfähigkeitssversicherung (BU) abschließen, aber mit Ausschluss der Skoliose. Das heißt, dass er bei jeder Art von Erkrankung, in deren Folge er berufsunfähig wird, eine BU-Rente erhalten kann, nur bei Berufsunfähigkeit aufgrund der Skoliose nicht.

Beerdigungskosten – Jetzt schon sparen?

Meine Mutter ist 71 und liegt seit einem Autounfall im Koma. Mein Vater ist mit der Situation überfordert. Deshalb habe ich mir die finanziellen Verhältnisse meiner Eltern mal angeschaut – und mit Schrecken festgestellt, dass kaum finanzielle Reserven da sind. Im Fall des Todes meiner Mutter müsste ich für die Beerdigungskosten aufkommen. Ich habe auch keine nennenswerten Reserven, deshalb überlege ich, einen Fondssparplan einzurichten, in den ich monatlich einzahle. Ist das pietätlos von mir?

Ganz und gar nicht! Ich finde es sinnvoll und verantwortungsbewusst, jetzt schon für den Ernstfall vorzusorgen. Da die Anlage in Investmentfonds nicht zweckgebunden ist, können Sie für den Fall, dass Sie doch nicht für die Kosten aufkommen müssen, das angesparte Kapital auch für etwas anderes einsetzen.

Sinnvoll sparen – Das schlechte Gewissen

Ich (41) gebe mein Geld gern aus, aber mit schlechtem Gewissen. Ich weiß, ich sollte sparen. Hätte ich vor zehn Jahren schon angefangen, Geld zurückzulegen, hätte ich jetzt bereits eine schöne Summe.

Mit "sollte" und "hätte" kommen Sie nicht weiter. Es ist, wie es ist. Stecken Sie sich ein Ziel (z. B. Altersvorsorge oder späterer Immobilienkauf) und fangen Sie einfach an – SOFORT. Aktienfonds zum Beispiel sind ideal, wenn Sie langfristig Vermögen aufbauen wollen. In die meisten Fonds können Sie schon mit 25 Euro monatlich einsteigen. Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Ideal wäre es, wenn Sie fünf, noch besser zehn Prozent Ihres Nettoeinkommens regelmäßig sparen würden.

Lebensversicherung – Wer ist bezugsberechtigt?

Ich wohne in den Niederlanden, habe in Deutschland gearbeitet und war dort auch privat krankenversichert. Nach meiner Berentung musste ich mich in den Niederlanden auch krankenversichern. Auf meine Nachfrage nach Weiterführung der privaten Pflegepflichtversicherung erhielt ich die Auskunft, dass die Versicherung nicht ins Ausland ausgezahlt wird und damit verfällt. Stimmt das?

Die Auskunft ist leider korrekt. Die private Pflegepflichtversicherung in Deutschland endet automatisch mit dem Ende der privaten Krankenversicherung in Deutschland. Eine Weiterführung des Vertrags als private freiwillige Pflegeversicherung ist nicht möglich.

Helma Sick...

...führt mit Renate Fritz das Unternehmen "Frau und Geld" in München und ist erfolgreiche Buchautorin.

Dieser Text stammt aus der BRIGITTE WOMAN.

Brigitte

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