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Helma Sick Fragen zur Vorsorge

Helma Sick: Junges Paar sitzt am Laptop und bespricht etwas
© Dean Drobot / Shutterstock
BRIGITTE Woman Finanzexpertin Helma Sick klärt Fragen zum Thema Finanzen.

Kryptowährung – Sinnvolle Investition?

Sie haben bisher nichts über Kryptowährungen geschrieben. Warum?

Sie sind hochspekulativ, deshalb kommt eine Investition nur für sehr wenige Menschen infrage. Wer will denn schon bewusst einen Totalverlust riskieren? Neue Zahlungsarten setzen sich dann durch, wenn sie sicher und zuverlässig sind. Auf Kryptowährungen, die kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, nicht durch die Finanzaufsicht (BaFin) reguliert werden, keinen substanziellen Wert wie beispielsweise Aktien oder Gold haben und bei denen Tagesschwankungen von bis zu 80 Prozent möglich sind, trifft dies nicht zu.

Rürup-Rente – Wie viel einzahlen?

Ich (48) bin selbstständig, verdiene gut und habe vor einigen Jahren eine Rürup-Rente abgeschlossen. Die soll ja speziell für Selbstständige sein. Ich zahle da monatlich 75 Euro ein. Ist das okay?

Nein! Mit der Rürup-Rente sparen Sie ja nicht nur eine spätere Rente an. Das absolute Highlight bei diesem Rentenmodell ist die hohe Steuerersparnis. Sie können in diesem Jahr 92 Prozent Ihrer Einzahlung steuerlich absetzen. 2022 sind es 94 Prozent, 2023 96 Prozent usw. Und deshalb ist die Rürup-Rente vor allem geeignet für Selbstständige mit hohem Einkommen.

Wenn Sie monatlich 75 Euro einzahlen, sind das nur 828 Euro im Jahr, die Sie absetzen können. Damit verschenken Sie den größten Vorteil, den die Rürup-Rente bietet. Am besten sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin, welcher jährliche Betrag bei Ihrem Einkommen sinnvoll ist. Maximal können Sie derzeit jährlich 25 787 Euro einzahlen, Ehepaare das Doppelte.

Vorsorge – Wie kann die Rentenlücke ausgeglichen werden?

Mein Mann und ich erwarten ein Baby. Er verdient sehr gut, deshalb haben wir gemeinsam beschlossen, dass ich die nächsten Jahre zu Hause bleiben werde. Mein Mann ist bereit, mir den Rentenausfall zu ersetzen. Was könnte ich machen?

Als Erstes sollten Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Rentenberaterin (rentenberater.de) ausrechnen lassen, wie hoch die Rentenlücke sein wird, wenn Sie zum Beispiel fünf Jahre nicht erwerbstätig sind und anschließend einige Jahre Teilzeit arbeiten. Diese Renteneinbuße kann ausgeglichen werden zum Beispiel mit einem Fonds-Sparplan auf Aktienbasis oder, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, mit einer privaten Rentenversicherung. Eine unabhängige Finanzberaterin kann Ihnen ausrechnen, wie viel Ihr Mann einzahlen muss, um die gewünschte Summe zu erreichen.

Erbe – Pflichtteil

Meine Tochter wurde unehelich geboren. Ihr Vater hat später geheiratet. Nun ist er plötzlich verstorben. Die Ehefrau ist Alleinerbin. Kann meine Tochter einen Pflichtteil vom Nachlass erhalten? Muss sie etwas unternehmen, oder ist das nicht nötig?

Unsere Juristin sagt: Ihre Tochter hat Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Diesen erhält Ihre Tochter aber nicht automatisch. Sie muss ihn von der Ehefrau innerhalb von drei Jahren nach dem Todesfall einfordern. Die Erbin ist verpflichtet, Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erteilen, damit der Pflichtteil berechnet werden kann. Auch eine Akteneinsicht beim Nachlassgericht mit anwaltlicher Unterstützung kann hilfreich sein.

Festgeld – Kann ich kündigen?

Ich habe vor, eine größere Summe für einige Jahre auf ein Festgeldkonto zu geben. Das kann man nicht kündigen, heißt es. Nun habe ich aber gehört, dass es doch die Möglichkeit des Kündigens gibt, unter besonderen Umständen. Welche sind das denn?

Normalerweise ist die Kündigung eines Festgeldes nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber erlaubt aber die vorzeitige Kündigung einer Festgeldanlage "aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist". Was das bedeutet, kann die Bank bestimmen. In der Vergangenheit waren diese wichtigen Gründe: Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG II, Todesfall der Kontoinhaberin, Insolvenz der Bank, drohende Privatinsolvenz.

Geldanlage – Verschiedene Laufzeiten

Gibt es denn eigentlich eine grundsätzliche Überlegung, wie man Geld anlegen sollte?

Es hat sich bewährt, Geld mit verschiedenen Laufzeiten anzulegen: Kurzfristig – z. B. in Tagesgeld für den raschen Zugang oder Notfall. Mittelfristig – wenn ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll, z. B. Kredittilgung, Immobilienkauf usw. Hier finde ich Mischfonds sehr sinnvoll, die es mit unterschiedlichen Aktienanteilen gibt. Langfristig – für die Altersvorsorge, z. B. Aktienfonds, private Rentenversicherung, Immobilie. Wenn Sie Ihr Geld so aufteilen, haben Sie für alle eventuellen Fälle vorgesorgt.

Helma Sick...

...führt mit Renate Fritz das Unternehmen "Frau und Geld" in München und ist erfolgreiche Buchautorin.

Dieser Text stammt aus der BRIGITTE WOMAN.

Brigitte

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