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Helma Sick Finanzexpertin beantwortet Fragen zum Thema Rente, Erbe und Aktienfonds

Helma Sick: ein junges Paar lehnt über einem Tisch und schaut auf ein ausgedrucktes Dokument.
© WAYHOME studio / Shutterstock
Brigitte Woman Finanzexpertin Helma Sick beantwortet Fragen rund um das Thema Finanzen.

Krisensichere Sachwerte

Es heißt, man soll in krisensichere Sachwerte investieren. Mein Mann und ich wollen uns ein Wohnmobil anschaffen. Das ist doch ein Sachwert, oder?

Ein dauerhaft wertbeständiges Investment ist ein Wohnmobil nicht, eher ein Gebrauchsgegenstand. Wie jedes Kraftfahrzeug verliert es schon an Wert, wenn Sie es vom Händler abholen und nach Hause fahren. Es kann aber ein Gewinn an Lebensqualität sein, auch wenn es als Geldanlage ungeeignet ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ich habe von meiner Versicherung Angebote vorliegen, eines für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und eines für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Die EU kostet viel weniger. Was ist der Unterschied?

Die BU zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie wegen Krankheit, die ärztlich nachzuweisen ist, nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein. Die kostengünstigere EU sichert dagegen nur den "Worst Case" ab. Sie leistet nämlich nur dann, wenn Sie wegen Krankheit überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können.

Erbschaftsteuer

Ich habe eine Immobilie geerbt, kann aber die Erbschaftsteuer nicht bezahlen. Verkaufen will ich nicht, es ist mein Elternhaus. Was kann ich tun?

Sie könnten einen Bankkredit aufnehmen. Das dürfte kein Problem sein. Sie haben ja das Haus als Sicherheit.

Zugewinnausgleich

Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Wir haben zusammen ein Café betrieben. Er war Inhaber, ich habe viel mitgearbeitet, ohne Vertrag und Bezahlung. Dank meiner Mitarbeit florierte das Café, wir konnten ein Haus bauen. Habe ich Anspruch auf einen Ausgleich in der Zugewinnberechnung?

Unsere Juristin sagt: Der Zugewinnausgleich bei Ehescheidung bietet keinen Ausgleich dafür, was ein Ehegatte während der Ehe für den anderen investiert hat, seien es Zahlungen oder Arbeitsleistungen. Entscheidend ist, wie das Vermögen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und bei Zustellung des Scheidungsantrags aussah. In Ihrem Fall käme es darauf an, ob Ihr Ehemann durch Ihre Mitarbeit größere Vermögenswerte schaffen konnte als Sie. Ist dies nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf Zugewinnausgleich.

Lebensversicherung

Ich habe für meine Enkelin zur Geburt eine Lebensversicherung abgeschlossen. Die ist jetzt fällig. Haben Sie einen Rat, wie sie das Geld anlegen kann?

Es wäre es sinnvoll, das Geld in mehrere Fonds mit Aktien zu investieren. Ihre Enkelin ist jung, hat also Zeit, mitunter heftige Kursschwankungen auszusitzen. Unabhängige und fachkundige Finanzberaterinnen finden Sie unter finanzfachfrauen.de.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Erst mal nicht auszahlen lassen?

Ich habe 2002 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen, die nun Ende Juli fällig wurde. Mein Bankberater sagte, dass ich mir den Vertrag erst einmal nicht auszahlen lassen soll, wegen des Ukraine-Krieges haben die Fonds, die in der Versicherung enthalten sind, an Wert verloren. Ist das okay?

Der Rat ist auf jeden Fall richtig. Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine flexible Abrufphase vereinbart haben, ist dies möglich. Sie können dann einen günstigeren Zeitpunkt zur Auflösung abwarten. In der Regel geht das bei den meisten Versicherungsgesellschaften. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach, ob Sie die Auszahlung verschieben können.

Testament: Auch für kinderlose Paare?

Mein Mann und ich bekommen dauernd den Rat, doch ein Testament zu verfassen. Aber wir haben keine Kinder. Wozu soll dann ein Testament für uns gut sein?

Unsere Juristin sagt: Gerade wenn Sie keine Kinder haben, ist ein Testament wichtig. Denn als Ehefrau sind Sie nicht automatisch Alleinerbin Ihres Mannes und umgekehrt. Wenn zum Zeitpunkt des Todes die Eltern, Großeltern oder Geschwister noch leben, erben diese in der Regel ein Viertel des Nachlasses. Die Eltern haben sogar einen Pflichtteilsanspruch. Es ist also besonders für kinderlose Eheleute dringend erforderlich, das Erbe zu regeln.

Bankschließfach: Wer hat Zugang?

Ich habe ein Bankschließfach, in dem ich wertvolle Schmuckstücke und wichtige Dokumente aufbewahre. Wer kennt denn außer mir, zum Beispiel bei der Bank, den Inhalt des Schließfachs?

Vom Bankenverband stammt die folgende Auskunft: Den Zugang zum Bankschließfach haben nur Mieter:in oder eine bevollmächtigte Vertrauensperson. Was im Schließfach liegt, bleibt geheim. Auch die Mitarbeitenden der Bank wissen nicht, was sich darin befindet. Der Zugang kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein. In der Regel weisen sich Mieter:innen am Schalter aus und werden dann von Bankangestellten in den Tresorraum begleitet. Bei manchen Instituten finden sich auch voll- oder halbelektronische Anlagen, und man bekommt mit einer Bankkarte Zugang und Zugriff auf den Inhalt des Schließfachs.

Minijobs: Wirklich schlecht für die Rente?

Ich bin verheiratet, habe drei Kinder und arbeite in einem Minijob. Ich finde, Sie äußern sich oft negativ über Minijobs. Aber da zahlt man doch jetzt auch in die gesetzliche Rentenversicherung ein und schafft sich damit eine eigene Rente. Warum also diese negative Einstellung?

Wenn Sie zum Beispiel 15 Jahre lang einen Minijob auf 450-Euro-Basis ausüben, erwirtschaften Sie damit eine monatliche Rente von etwa 70 Euro! Das ist ein Taschengeld und hat mit vernünftiger Absicherung im Alter nichts zu tun. Minijobs sollte es deshalb meiner Meinung nach nur noch für Studierende oder Rentner:innen geben. Für Frauen sind und bleiben sie eine Sackgasse. Und daran ändert auch die Mini-Einzahlung in die gesetzliche Rente nichts.

Eigentumswohnung: Bei Schenkung Steuern fällig?

Meine Eltern besitzen eine Eigentumswohnung und möchten mir diese schenken. Muss ich da auch Grunderwerbsteuer bezahlen? Das ist ja eine relativ hohe Summe.

Das ist richtig. Die Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, je nach Bundesland. Sie müssen aber keine Grunderwerbsteuer bezahlen, weil die Immobilie ja nicht von Ihnen erworben wird, sondern durch eine Schenkung in Ihr Eigentum übergeht.

Vermögenswirksame Leistungen: Einzahlung in ETFs möglich?

Ich bekomme von meinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen. Kann man die auch in einen ETF einzahlen?

Ja, aber es ist wie bei allen anderen Fonds auch: Der ETF, den Sie sich ausgesucht haben, muss für vermögenswirksame Leistungen zugelassen sein. Gehen Sie am besten zu Ihrer Bank und fragen nach.

Steigende Preise: Was kann ich tun?

Die Preise steigen rasant, man merkt es beim Einkauf im Supermarkt. Was kann ich persönlich in dieser Situation tun?

Gegen die hohen Preise können Sie kaum etwas tun. Aber Sie können schauen, wo Sie etwas einsparen können. Vielleicht haben Sie Abos, die Sie kaum mehr nutzen, zum Beispiel fürs Fitness-Center oder für Streaming-Angebote. Strom und Gas sind überdurchschnittlich gestiegen, vergleichen Sie Ihren Tarif für Strom oder Gas mit den Tarifen anderer Anbieter, und lassen Sie Ihre Geräte nicht im Stand-by-Modus. Sie möchten ein Smartphone kaufen? Informieren Sie sich bei Onlinehändlern über gebrauchte Handys. Sie sparen damit eine Menge Geld, es gibt auch hier eine Garantie. Dies sind nur ein paar Beispiele. Wenn Sie über einen begrenzten Zeitraum in einem Haushaltsbuch Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen, werden Sie bestimmt noch weitere finden.

Sparen für's Kleingeld: Ist ein Bausparvertrag sinnvoll?

Ich wollte für mein gerade geborenes Enkelkind einen Sparplan mit monatlich zehn Euro einrichten. Der Bankberater hat mir dafür einen Bausparvertrag empfohlen, den ich dann auch abgeschlossen habe. Die Bausparsumme beträgt 100 000 Euro. Jetzt kommen mir aber Bedenken.

Dieses Angebot ist unverschämt aus folgendem Grund: Damit ein Bausparvertrag im Falle eines späteren Wohnungskaufs zugeteilt werden kann, müssen 40 Prozent der Bausparsumme selbst angespart werden, den Rest gibt es als Darlehen. Bei einer Bausparsumme von 100 000 Euro müssten also 40 000 Euro selbst eingezahlt werden. Um diese Summe bis zum 18. Lebensjahr Ihres Enkels zu erreichen, müssten 18 Jahre lang jährlich 2222 Euro eingezahlt werden! Aber auch, wenn Ihr Enkel keine Wohnung kaufen wird, sondern sich das Guthaben auszahlen lässt, war es ein schlechtes Geschäft. Es gibt kaum Zinsen, und die Abschlussgebühren sind bei einer Bausparsumme von 100 000 Euro sehr hoch. Gegen Bausparverträge ist im Prinzip nichts einzuwenden. Aber in Niedrigzinszeiten sind sie nicht sinnvoll und in Ihrem Fall von Nachteil. Bei der Bank weiß man mit Sicherheit, dass dieser Vertrag unredlich ist. Deshalb haben Sie Aussicht, nicht nur das eingezahlte Geld, sondern auch die Abschlussgebühren zurückzuerhalten. Wenn Sie dann damit einen Fondssparplan machen auf Aktienbasis, wird sich Ihr Enkel in 18 Jahren freuen können.

Internet: Stimmt es, dass Versicherungen nicht zahlen?

Im Internet habe ich Horrormeldungen gelesen, zum Beispiel, dass Menschen ihre angesparte Versicherung nicht ausbezahlt bekommen, das Geld also verloren ist. Kann das wirklich sein?

Das Internet generell als alleinige Informationsquelle zu nutzen ist verhängnisvoll. Wer keine Ahnung von der Materie hat, kann richtige von falschen Meldungen nicht unterscheiden. Es ist vollkommener Unsinn zu behaupten, dass Versicherungen die angesparten Gelder nicht auszahlen. Damit sollen Verunsicherung und Angst in unsere Gesetzgebung, in unseren Staat geschürt werden. Private Rentenversicherungen gibt es zum Beispiel seit über 100 Jahren. Sie haben zwei Weltkriege und unzählige Krisen überdauert und gelten deshalb als eine der sichersten Geldanlagen überhaupt in Deutschland.

Erbe: Schon zu Lebzeiten übertragen?

Meine Mutter hat zwei Eigentumswohnungen, die sie mir und meinem Bruder gern zu Lebzeiten übertragen würde. Ich bin kinderlos und möchte meinen Anteil nach meinem Ableben den Kindern meines Bruders vermachen. Er sagt nun, wegen der Erbschaftssteuer soll meine Mutter die Wohnungen direkt auf seine Kinder übertragen und mir ein Wohnrecht geben. Was halten Sie davon?

Unsere Juristin sagt: Steuerlich wäre dies aufgrund der unterschiedlichen Freibeträge günstiger, das stimmt. Allerdings wären Sie in diesem Fall daran gehindert, die Wohnung zu verkaufen, falls Sie im Alter Geld benötigen. Bei Erbangelegenheiten sollte nicht nur auf die Erbschaftssteuer geachtet werden, sondern auch darauf, dass Sie etwas vom Erbe haben. Vielleicht möchten Sie sich ja im Alter ein komfortables betreutes Wohnen gönnen und könnten das Geld dafür gut gebrauchen.

Kreditvertrag: Kann die Bank die vorzeitige Tilgung ablehnen?

Ich habe eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen. Mit diesem Geld will ich den Kredit für meine Eigentumswohnung tilgen. Die Zinsbindung für den Kreditvertrag läuft allerdings bis 2027, und die Bank will mich nicht vorher aus dem Vertrag entlassen. Muss sie das nicht, wenn ich die Vorfälligkeitsentschädigung zahle?

Sie haben mit Ihrer Bank einen Vertrag geschlossen. Die Bank hat grundsätzlich Anspruch auf die unveränderte Einhaltung der eingegangenen Vertragspflichten. Das heißt, Ihre Bank ist nicht verpflichtet, Sie aus dem Kreditvertrag zu entlassen, auch nicht mit einer Vorfälligkeitsentschädigung. Sie könnte Ihnen lediglich aus Kulanzgründen entgegenkommen. Nach Ende der Zinsbindung, also 2027, können Sie jederzeit tilgen. Bis dahin könnten Sie das Geld noch anlegen.

Risikoreiche Aktienfonds: Nur, wenn ich extra ein Formular unterschreibe?

Ich habe Fonds in der Risikoklasse 3 gekauft. Nun ist mir aber von anderen ein Aktienfonds in einer viel höheren Risikoklasse empfohlen worden, und den will ich unbedingt haben. Meine Finanzberaterin sagte mir, dass sie mir den Fonds nur dann vermitteln kann, wenn ich dazu ein Formular unterschreibe. Ist das nicht etwas übertrieben? Ich kann doch machen, was ich will?

Es spricht für die Seriosität Ihrer Finanzberaterin, dass sie so vorgeht. Sie möchten ja einen Fonds haben, der nicht der von Ihnen bisher gewählten Risikoklasse entspricht. Der Fonds ist deutlich riskanter, und deshalb müssen Sie per Unterschrift bestätigen, dass dies Ihr Wunsch und Wille ist und dass Sie über die Risiken aufgeklärt wurden.

Sterbegeldversicherung: Ist sie von Vorteil?

Meine Mutter ist vor Kurzem verstorben. Ich bin die einzige Verwandte, die noch lebt, und musste demzufolge alle Kosten übernehmen. Das fiel mir schwer, weil ich in einem sozialen Beruf arbeite und nicht so viel verdiene. Hätte eine Sterbegeldversicherung einen Vorteil?

Eine Sterbegeldversicherung ist immer sinnvoll, aber besonders dann, wenn man die Angehörigen nicht mit Kosten belasten will. Sie haben ja gesehen, wie viel Bestattung und Trauerfeier kosten. Beim Abschluss wird eine bestimmte Versicherungssumme, in der Regel bis zu 15 000 Euro, festgelegt. Ihr Alter und die Versicherungssumme sind die Basis, auf der die monatliche Prämie berechnet wird. Im Falle Ihres Ablebens erhalten die Bezugsberechtigten die Versicherungssumme – einkommenssteuerfrei. Die Bezugsberechtigten können Sie jederzeit kostenlos ändern.

Ökofonds: Tatsächlich ohne Atomkraftwerke?

Ich möchte gern in einen ökologischen Fonds investieren. Nun sollen plötzlich auch Atomkraftwerke nachhaltig sein, was ich überhaupt nicht verstehen kann. Wie kann ich sicher sein, dass in einem Fonds nicht Atomkraftwerke enthalten sind?

Es gibt Bewertungsportale, zum Beispiel das "Forum nachhaltige Geldanlagen". Dort können Sie sich informieren, worin die ökologischen Fonds, für die Sie sich interessieren, tatsächlich investieren.

Altersvorsorge: Muss ich alle Papiere aufbewahren?

Ich habe drei private Rentenversicherungen bei verschiedenen Gesellschaften. Jedes Jahr bekomme ich also Post von drei Versicherungsgesellschaften. Meine Ordner fassen das Papier schon nicht mehr. Muss ich das alles aufbewahren, oder ersetzen die neuen Mitteilungen jeweils die vorherigen?

Unbedingt aufbewahren müssen Sie den Originalversicherungsschein sowie den letzten Nachtrag zum Versicherungsschein. Denn diese Dokumente gelten als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz. Der Versicherungsschein beurkundet den zustande gekommenen Vertrag, im Nachtrag werden Vertragsänderungen dokumentiert.

Erziehungszeit: Wie hoch ist die zu schließende Lücke?

Ich bin Ärztin und zahle in die Ärzteversorgung ein. Nun sind wir gerade Eltern geworden, ich werde deshalb einige Jahre zu Hause bleiben. Wie kann ich erfahren, wie hoch dadurch meine Rentenlücke ist? Mein Mann wird diese durch einen Sparplan ausgleichen.

Am besten fragen Sie bei Ihrem Ärzteversorgungswerk nach. Die berufsständischen Versorgungswerke geben aber meines Wissens in der Regel keine Informationen über die entstehende Rentenlücke heraus. Wenn Sie dort nicht weiterkommen, sollten Sie sich an zugelassene Rentenberater:innen wenden (rentenberater.de). Diese Profis können Ihnen – gegen Honorar – die gewünschten Auskünfte geben.

Scheidung: Unterhalt trotz neuem Partner?

Stimmt es, dass man als Frau im Fall einer Scheidung keinen Unterhalt bekommt, wenn man einen neuen Partner hat?

Unsere Juristin sagt: Das ist zutreffend. Zwar wurde das sogenannte Schuldprinzip bei Ehescheidungen abgeschafft, es spielt also keine Rolle, ob eine Seite für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. Trotzdem gibt es noch eine Regelung, die in der Realität meist Frauen trifft: Geht man eine sogenannte "eheähnliche Gemeinschaft" ein, also eine verfestigte Partnerschaft, so kann man nacheheliche Unterhaltsansprüche verwirken. Die finanzielle Stellung des neuen Partners spielt hierfür keine Rolle.

Private Rentenversicherung: Vorteilhaft für den Kauf von ETFs?

Mir ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit mehreren ETFs angeboten worden. Was sagen Sie: Hat so etwas irgendeinen Vorteil gegenüber einem direkten Kauf von ETFs?

Mit Ihrer monatlichen Einzahlung investieren Sie in mehrere unterschiedliche ETFs, haben also eine viel größere Risikostreuung. Die Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei, es fällt also keine Abgeltungssteuer an. Ein Fondswechsel ist mehrmals jährlich möglich, ohne Steuernachteil. Gegen Ende der Laufzeit gibt es meist ein sogenanntes Ablaufmanagement, Ihre Aktien-ETFs werden in risikolosere Fonds umgeschichtet, um Verluste zu vermeiden.

Gold kaufen: bricht das Weltwährungssystem zusammen?

Vor Kurzem bekam ich eine E-Mail, in der vom kommenden Zusammenbruch des Weltwährungssystems die Rede war. Ich habe nun Angst und würde am liebsten all meine Anlagen auflösen und in Gold investieren. Ist das vernünftig?

Nein, denn hier wird gezielt Panik geschürt, um Geschäfte zu machen. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs gab es international immer wieder schwere Krisen. Das menschliche Gedächtnis neigt zum Glück dazu, sie zu vergessen. Und jüngere Menschen kennen sie sowieso nicht. Aber keine einzige dieser Krisen hat zum Zusammenbruch des Weltwirtschaftssystems geführt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, Gold als Teil einer gut gestreuten Vermögensanlage zu betrachten, ob als Goldbarren, Goldmünzen oder Ähnliches. Aber alles auf Gold zu setzen ist meiner Meinung nach unsinnig.

Rente: Wird sie künftig sinken?

In einer Diskussion im Bekanntenkreis wurde behauptet, die gesetzliche Rente würde künftig sinken. Ist das wirklich so?

Hier wird etwas verwechselt. Die gesetzliche Rente kann nicht sinken, das ist durch die Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen. Die Renten werden auch künftig steigen, aber nicht so stark wie die Einkommen. Was sinken kann, ist das sogenannte Rentenniveau. Das Rentenniveau drückt in Prozent aus, wie sich die sogenannte Standardrente zum aktuellen Durchschnittseinkommen entwickelt.

Ein anschauliches Beispiel der Deutschen Rentenversicherung von 2017: "Seit 2012 hat sich der Durchschnittsverdienst von monatlich 2270 Euro auf monatlich 2490 Euro erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von ca. 10 Prozent. Im selben Zeitraum ist die Standardrente von monatlich 1122 Euro auf monatlich 1197 Euro gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von sieben Prozent. Da die Standardrente prozentual langsamer gestiegen ist als der Durchschnittsverdienst, ist das Rentenniveau von 49,4 auf 48,1 Prozent gesunken."

Erben in Patchwork-Familien: Wie stelle ich sicher, dass meine Eigentumswohnung an meine Kinder geht?

Ich bin geschieden, habe zwei erwachsene Kinder und möchte nun noch einmal heiraten. Mein zukünftiger Ehemann hat ebenfalls Kinder aus erster Ehe. Ich besitze eine kleine Eigentumswohnung. Wie kann ich sicherstellen, dass diese an meine Kinder geht, wenn mein Mann und ich verstorben sind?

Unsere Juristin sagt: Hier müssen Sie unbedingt eine gemeinsame Regelung mit Ihrem Mann treffen. Entweder verzichten Sie gegenseitig auf Erbansprüche, sodass nur jeweils die Kinder erben. Oder Sie machen ein sogenanntes Patchwork-Testament, bei dem der Ehegatte nur zum Vorerben eingesetzt wird. Andernfalls sind die Kinder des Ehegatten, der zuerst verstirbt, klar im Nachteil.

Grundeinkommen für alle: Die Lösung für nicht erwerbstätige Frauen?

Ich finde, es sollte ein bedingungsloses Grundeinkommen geben. Das wäre doch die Lösung für alle Frauen, die nicht erwerbstätig sind und sich lieber um die Familie kümmern.

Zur generellen Frage, ob es sinnvoll ist, ohne Gegenleistung an alle regelmäßig Geld zu zahlen, möchte ich nichts sagen. Aus Frauensicht ist ein bedingungsloses Grundeinkommen jedoch kontraproduktiv, weil es nie so hoch sein wird, dass eine Frau allein davon leben kann. Sie bleibt also weiterhin von ihrem Partner oder ihrer Partnerin finanziell abhängig mit den bekannten Folgen bei Arbeitslosigkeit, schwerer Krankheit des Partners und bei Scheidung.

Aktienfonds- Wie verliere ich kein Geld?

Ich möchte gern in einen Aktienfonds investieren, aber ich habe Angst, mein Geld zu verlieren.

Das Risiko, mit einem guten Aktienfonds Geld zu verlieren, besteht darin, die Nerven zu verlieren und zum falschen Zeitpunkt zu verkaufen, also dann, wenn die Kurse gefallen sind. Bei einer Investition in Aktienfonds dürfen Sie das Geld also nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen. Die Voraussetzung für eine Investition in einen Aktienfonds ist daher, dass Sie eine längere Anlagezeit (mindestens 10 Jahre) einplanen können. Dann profitieren Sie vom langfristig positiven Trend, dann lohnt sich diese Anlage für Sie.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Gibt es eine Alternative?

Ich bin selbständig und mir wird immer wieder eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Ich denke aber, dass ich nicht berufsunfähig werde, weil ich auch "mit dem Kopf unter dem Arm" noch arbeiten werde. Wie kann ich mich anderweitig absichern?

Eine Alternative ist eine Dread-Disease-Versicherung. Sie zahlt eine einmalige Summe, zum Beispiel bei Krebs, Nierenversagen oder multipler Sklerose, bei schwerem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hingegen garantiert eine monatliche Rente, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Ein weiterer Unterschied: Eine BU läuft immer bis zum vereinbarten Vertragsende, zum Beispiel bis 65 – auch wenn Sie während dieser Zeit berufsunfähig werden sollten und eine BU-Rente beziehen. Bei einer Dread-Disease-Versicherung dagegen endet der Vertrag vorzeitig, wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird – selbst wenn er bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen wurde. Mit der Versicherungssumme können Sie die Zeit bis zur Genesung zwischenfinanzieren, jemanden einstellen und auch – wenn Sie können – selbst arbeiten.

Tierhalter- Haftpflicht: Bei jedem Hund sinnvoll?

Mein kleiner Hund Purzl ist ganz lieb und brav. Deshalb brauche ich keine Tierhalter-Haftpflicht, dachte ich. Aber nun habe ich gelesen, dass die doch sinnvoll ist. Was meinen Sie?

Ob Purzl schuld ist oder nicht – falls etwas passiert, müssen Sie als Halterin persönlich mit Ihrem Vermögen haften, und zwar auch dann, wenn jemand den Hund mit Absicht provoziert hat. Oder wenn ein Kind ihm ein Leckerli geben will, und er beißt das Kind versehentlich in die Hand. Oder wenn er aus irgendeinem Grund auf die Straße läuft und einen Auffahrunfall verursacht. Sie sehen schon, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist wichtig. Und sie kostet nur ab 45 Euro im Jahr, je nach Rasse.

Lebensversicherung: Bei Scheidung weiterhin Bezugsberechtigt?

Bei uns steht demnächst eine Scheidung an. Ich war wegen unserer Kinder viele Jahre nicht erwerbstätig und habe deshalb nur eine winzige Rente. Aber mein Mann hat drei Lebensversicherungen, bei denen ich im Fall seines Todes als Bezugsberechtigte eingetragen bin. Gilt das weiterhin, also auch nach der Scheidung?

Nicht automatisch. Ihr Mann kann jederzeit problemlos und ohne Ihr Wissen das Bezugsrecht bei seinen Versicherungen ändern, also auch eine eventuelle neue Partnerin einsetzen. Sie müssten das unwiderrufliche Bezugsrecht eintragen lassen. Damit muss allerdings Ihr Mann einverstanden sein. Dieses unwiderrufliche Bezugsrecht kann dann nur mit Ihrer Zustimmung geändert werden.

Geld schenken: Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Ich habe geerbt und möchte gern den Kindern meiner Nichte je 10 000 Euro schenken. Aber die haben keinen Steuerfreibetrag, oder?

Hohe Freibeträge haben nur Ehegatten, Kinder und Enkelkinder sowie Eltern und Großeltern. Alle anderen, ganz egal ob verwandt oder nicht, haben einen Freibetrag von 20 000 Euro. Dieser persönliche Freibetrag kann alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.

Insolvenz: Muss ich für seine Schulden einstehen?

Mein Mann ist ein Foto-Freak und bestellt ständig was Neues für seine Profiausrüstung – Kameras, Objektive, das meiste auf Kredit. Er ist selbstständig, sein Geschäft läuft aber nicht gut. Muss ich für seine Schulden einstehen, falls er mal Insolvenz anmelden muss?

Grundsätzlich muss jeder nur für die eigenen Schulden aufkommen. Das gilt auch bei Ehepartnern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie haften lediglich dann, wenn Sie die Kreditverträge Ihres Mannes mitunterzeichnet haben. Dann allerdings haften Sie für die volle Darlehenssumme und nicht etwa bloß für die Hälfte. Genauso verhält es sich, wenn Sie für die Schulden Ihres Mannes bürgen. Vor allem bei größeren Summen verlangen viele Kreditinstitute die Unterschrift des Ehepartners, weil zwei Schuldner mehr Sicherheit bieten als einer. Sie sollten sich da aber nicht unter Druck setzen lassen. Solange Sie nichts unterschreiben, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Geldanlage: Welche ist passend für meine Mutter?

Ich suche für meine Mutter, 79, eine unkomplizierte Geldanlage. Sie möchte sich nicht immer wieder um ihr Geld kümmern. Könnten Sie mir sagen, was es da gibt?

Eine Sofortrente wäre für Ihre Mutter eine vernünftige Lösung. Angenommen sie investiert einmalig 100 000 Euro in eine private Rentenversicherung, dann bekommt sie ab sofort eine monatliche Rente von 630 Euro bei 10 Jahren Rentengarantiezeit im Todesfall (inklusive nicht garantierter Überschüsse), und das lebenslang. Sicherer geht es nicht, denn Rentenversicherungen gehören bei uns zu den risikoärmsten Anlagen. Ein weiterer Vorteil: Wer das Alter Ihrer Mutter erreicht hat, muss nur 9 Prozent dieser Rente versteuern.

Testament: Wo soll ich es aufbewahren?

Ich habe mein Testament gemacht, es mit der Hand geschrieben und das Datum eingesetzt. Wo soll ich das Testament aufbewahren?

Auf keinen Fall zu Hause. Es ist schon vorgekommen, dass es Verwandte, die sich durch das Testament benachteiligt fühlen, verschwinden lassen. Ein Testament sollte beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Das kostet 75 Euro Hinterlegungsgebühr. Das Geld ist gut investiert, denn so ist sichergestellt, dass das Dokument, so wie Sie es aufgesetzt haben, Berücksichtigung findet.

Kryptowährung: Kann man der Werbung trauen?

Vor Kurzem habe ich eine Werbung gesehen, in der ein sehr prominenter Mann für Kryptowährung wirbt und damit angeblich sehr viel Geld gemacht hat. Kann man dem wirklich trauen?

Sie sollten jeder Werbung misstrauen, in der Prominente sagen, mit einer bestimmten exotischen Geldanlage sehr reich geworden zu sein. In der Regel handelt es sich um gefälschte Nachrichten. Der prominente Name wird benutzt, um Geschäfte zu machen. Die Prominenten wissen davon übrigens oft gar nichts.

Testament: Muss ich es für meine Kinder machen?

Ich bin sehr wohlhabend und nicht ganz gesund. Ich habe drei Kinder, die sich nicht gut verstehen. Die bedrängen mich, nun doch endlich ein Testament zu machen, damit es im Ernstfall unter ihnen keine Probleme gibt. Ich habe mich bisher immer geweigert, weil ich den Konflikt scheue. Was meinen Sie?

Wenn Sie kein Testament machen, übertragen Sie die offenbar notwendige Auseinandersetzung ums Vermögen auf Ihre Familie, statt sie selbst zu führen. Nach dem Motto "nach mir die Sintflut". Bei einem größeren Vermögen, das meist auch auf höchst unterschiedliche Anlagen wie Immobilien, Aktien, Beteiligungen, Lebensversicherungen und Antiquitäten aufgeteilt ist, findet sich eine gerechte Verteilung nicht so leicht. Sie sollten deshalb unbedingt die Aussprache mit Ihren Kindern suchen, um dann über ein Testament die Entscheidung zu fällen, wer was bekommen soll.

Trennung: Durfte mein Lebensgefährte meine Wertpapiere verkaufen?

Mein Lebensgefährte und ich haben uns getrennt. Nun bekomme ich einen Auszug aus meinem Wertpapierdepot und stelle entsetzt fest, dass er alle meine Wertpapiere verkauft hat. Zwar hat er von mir eine Vollmacht, aber kann er das einfach so machen?

Leider ja. Wer eine Depot-Vollmacht hat, kann diese auch nutzen. Sie hätten, als die Trennung absehbar war, die Vollmacht bei Ihrer Bank widerrufen müssen. Sie können jetzt leider nur noch zivilrechtliche Schritte gegen Ihren Ex-Partner einleiten. Sie haben Anspruch auf Schadensersatz oder Rückgabe der Wertpapiere. Die Bank dagegen kann nicht belangt werden. Eine Alternative zur Depot-Vollmacht ist die Vollmacht für den Todesfall. Hier hat zu Lebzeiten keiner Zugriff auf Ihr Geld.

Ruhestand: Woran muss ich bei meiner Versicherung denken?

Ich gehe demnächst in den Ruhestand. Muss ich da bei meinen Versicherungen etwas beachten?

Wenn Sie Wertgegenstände verschenken oder verkaufen, etwa weil ein Umzug in eine kleinere Wohnung ansteht, sollten Sie das dem Hausrat-Versicherer mitteilen. Er berechnet dann den Beitrag neu. Manche Gesellschaften bieten auch Sondertarife für Senioren an. Wenn Sie häufig verreisen und gesetzlich krankenversichert sind, garantiert eine Auslandskrankenversicherung die komplette Übernahme der Krankenkosten im Urlaub und den Rücktransport. Wer noch keine Unfallversichunge hat, sollte eine abschließen, denn ältere Menschen sind unfallgefährdet. Und für die Kfz-Versicherung gilt: Wenn Sie weniger fahren, weil zum Beispiel der Weg zur Arbeit wegfällt, senken viele Versicherungen den Beitrag. Auch wenn nur noch ein Ehepartner mit dem Wagen fährt.

Aktienfonds: Was ist ein Klumpenrisiko?

Ich habe in drei Aktienfonds erstklassiger Fondsgesellschaften investiert, um das Risiko zu streuen. Nun sagte mir eine Finanzberaterin, ich sei ein "Klumpenrisiko" eingegangen. Was heißt das?

Vermutlich haben Sie unterschiedliche Aktienfonds gekauft, aber nicht beachtet, in welche Aktien diese investieren. Viele Fondsgesellschaften investieren in die sogenannten "Big Five", das sind Alphabet (Google), Apple, Microsoft, Meta (Facebook) und Amazon. Wenn diese Konzerne überproportional in Ihrem Depot gewichtet sind, besteht ein Klumpenrisiko, sie können die Entwicklung Ihrer drei Fonds überproportional beeinflussen.

Hausverkauf: Sinnvoll für meine Eltern?

Meine Eltern, Ende 70, haben kein Geld für Reparaturen an ihrem Haus, sie schaffen die Arbeit nicht mehr, verkaufen wollen sie aber nicht. Was tun?

Viele ältere Menschen warten zu lange mit dem Verkauf. Wird das Haus baufällig, mindert das den Preis. Hinzu kommt: Jetzt können Ihre Eltern noch frei entscheiden, wo sie leben wollen. Wer sich in ein "betreutes Wohnen" einkauft, ist versorgt, wenn er Hilfe benötigt.

Goldmünzen: Wer weiß, was sie wert sind?

Ich habe eine Sammlung alter und seltener Goldmünzen geerbt. An wen kann ich mich wenden, um zu erfahren, welchen Wert diese Münzen haben?

Sie könnten sich beispielsweise an "Pro Aurum" wenden. Das ist eines der größten Goldhandelshäuser im deutschsprachigen Raum mit angeschlossenem Numismatik- Shop. Sie können dort Ihre Münzen schätzen lassen und sie bei Bedarf auch direkt über "Pro Aurum" verkaufen.

Scheidung: Gehört mir die Hälfte der Wohnung?

Ich bin 60 Jahre alt, und meine Ehe ist am Ende. Noch wohne ich mit meinem Mann in unserer Eigentumswohnung. Im Grundbuch ist nur er eingetragen. Gehört mir trotzdem die Hälfte der Wohnung?

So einfach ist das leider nicht. Die Wohnung gehört dem, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, in Ihrem Fall offenbar Ihr Mann. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, profitieren Sie im Fall einer Scheidung nur von der Wertsteigerung der Immobilie, die während der Ehezeit eingetreten ist. Das wird im sogenannten Zugewinnausgleich, der bei der Scheidung erfolgt, geregelt.

Aktien: Was bedeutet die Dax-Erweiterung?

Ich habe in ETFs auf den Dax investiert. Nun lese ich, dass der Dax von 30 auf 40 Unternehmen erweitert wurde. Hat das Auswirkungen für mich?

Für Anleger:innen ändert sich dadurch nichts. Zehn weitere Unternehmen im Dax bedeuten eine etwas breiter angelegte Streuung, mehr nicht. Grundsätzlich finde ich ETFs auf den Dax nicht besonders interessant. Sie investieren damit ja nur in 40 deutsche Unternehmen. Im Vergleich: Der MSCI World enthält 1600 Unternehmen.

Geschlossener Fonds in Italien: Soll ich gegen die niedrige Ausschüttung klagen?

Ich habe vor Jahren einen Anteil an einem geschlossenen Fonds gekauft, über den ich an einem Solarkraftwerk in Italien beteiligt bin. Prognostiziert war eine jährliche Ausschüttung von sieben Prozent. Die ersten Jahre lief das auch so, aber aktuell gibt es nur noch drei Prozent. Und nun schreiben mir ständig Anwaltskanzleien, die mir raten, die Beteiligungsgesellschaft zu verklagen. Ist das ratsam?

Die wirtschaftliche Entwicklung der Solarkraftwerke ist durch den niedrigen Strompreis auf dem italienischen Markt beeinträchtigt. Vor allem aber, weil die italienische Regierung 2015 die Einspeisevergütung gekürzt hat. Das Solarkraftwerk arbeitet zwar wie geplant, verdient aber nicht mehr so viel wie in den Jahren vor dieser Kürzung. Wer also sollte da jetzt verklagt werden? Die Beteiligungsgesellschaft ist ja nicht pleite. Sie bekommen durch nicht vorhersehbare Ereignisse lediglich weniger Ausschüttung als geplant. Das nennt man "politisches Risiko".

Freistellungsbetrag: Was bei zwei Banken?

Ich habe Wertpapierdepots bei zwei Banken. Bei jeder habe ich einen Freistellungsbetrag von 801 Euro angegeben. Ist das in Ordnung?

Nein. 801 Euro ist der jährliche Gesamtbetrag der Einkünfte aus all Ihren Kapitalanlagen, die Sie steuerfrei vereinnahmen dürfen. Wenn Sie bei beiden Banken je 801 Euro Freibetrag angegeben haben, ist das falsch. Sie führen zunächst keine Steuern ab, bis der bei Ihnen hinterlegte Freibetrag erreicht ist. Das Bundeszentralamt für Steuern fasst die von den Banken gemeldeten Beträge, die über Freistellungsaufträge abgedeckt sind, zusammen. Wenn dort eine Überschreitung des Gesamtbetrags von 801 Euro registriert wird, ergeht eine Meldung an das Finanzamt, Sie müssen nachversteuern. Sie sollten den Freibetrag von 801 Euro auf beide Banken aufteilen.

Negativzinsen: Soll ich mein Geld anders anlegen?

Ich habe über die Jahre 50 000 Euro gespart. Das Geld liegt auf einem Tagesgeldkonto. Nun verlangt die Bank dafür Verwahrentgelt. Deshalb will ich das Geld nun anlegen. Aber mir steht eine Scheidung bevor, und es kann sein, dass ich meine Schwester wegen eines Erbes auszahlen muss. Was raten Sie?

Bevor die Scheidung abgeschlossen und bevor klar ist, ob und wie viel Sie Ihrer Schwester zahlen müssen, sollten Sie das Geld nicht anlegen. Sie könnten aber ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank eröffnen. Manche Auto-Banken, etwa BMW-Bank, Mercedes-Bank oder VW-Bank, verlangen aktuell noch keine Negativzinsen.

Geldanlage: Muss ich mir Sorgen machen?

Auf der Suche nach einer lukrativen Geldanlage habe ich im Internet ein interessantes Angebot mit hohen Zinsen gefunden. Ich konnte sogar nur mit 250 Euro einsteigen. Ein Broker verwaltet das Geld, per WhatsApp wurde ich laufend über die Zinszahlungen informiert. Inzwischen habe ich 19 000 Euro investiert. Nun wollte ich mir einen Teil des Gewinns auszahlen lassen. Aber ich werde ständig vertröstet und habe bisher keinen Euro erhalten. Muss ich mir Sorgen machen?

Da klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken! Kein seriöser Broker verkehrt mit seinen Kunden über WhatsApp, schon aus Datenschutzgründen. Und kein Broker arbeitet mit Beträgen von 250 Euro. So etwas ist in der Regel ein Lockangebot. Durch angebliche hohe Zinszahlungen soll Vertrauen gebildet werden und zu weiteren Geldzahlungen verführen. Wenden Sie sich an die nächstgelegene Verbraucherzentrale oder erstatten Sie bei der Polizei Anzeige gegen die Firma. Ob Sie Ihr Geld allerdings jemals wiedersehen, ist fraglich. Aber einen Versuch ist es wert.

Rente: Warum bekommen Frauen weniger?

Frauen haben im Alter weniger Rente. Kommt das ausschließlich daher, dass sie meist weniger verdienen als Männer?

Das ist nur ein Grund. Der Hauptgrund ist die ausufernde Teilzeitarbeit. Fast 70 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, oft bis die Kinder erwachsen sind oder gar bis zur Rente. Diese lange Teilzeit mit manchmal nur wenigen Wochenarbeitsstunden gibt es am häufigsten in Deutschland. Die Durchschnittsrente von Frauen in Westdeutschland liegt deshalb auch bei 694 Euro, die von Frauen in Ostdeutschland bei 1028 Euro. Frauen in Ostdeutschland arbeiten in der Regel deutlich mehr. In diesem enormen Rentenunterschied schlägt sich das drastisch nieder.

Unverheiratet: Wie regeln wir das Erbe?

Mein Lebensgefährte und ich sind nicht verheiratet. Wir wollen uns nun gegenseitig absichern. Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Unverheiratete können im Gegensatz zu Eheleuten kein gemeinschaftliches Testament verfassen. Das heißt, jeder der Partner muss für sich ein Einzeltestament aufsetzen. Das kann natürlich von jedem (auch heimlich) widerrufen werden. Anders ist dies bei einem Erbvertrag, der gemeinsam verfasst werden und nur gemeinsam widerrufen werden kann.

Berufsunfähigkeit: Wie versichert sich eine Künstlerin?

Meine Tochter studiert Klavier an der Musikhochschule. Ich habe ihr dringend geraten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aber als Künstlerin ist sie mehrfach abgelehnt worden. Was können wir tun?

Es gibt eine Alternative zur BU: Die Grundfähigkeitsversicherung. Diese zahlt beim Verlust bestimmter Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Autofahren und so weiter eine monatliche Rente. Der aktuell ausgeübte Beruf spielt für die Aufnahme keine Rolle, beim Beitrag schon. Ein Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass sie auch dann zahlt, wenn der Beruf noch ausgeübt werden kann.

Hinterbliebene: Kann ich Geld vom Konto meines Mannes abheben?

Eine Freundin von mir hatte nach dem Tod ihres Mannes große Schwierigkeiten, Geld von dessen Konto abzuheben. Auch die Vorlage des Testaments nützte nichts, die Bank verlangte einen Erbschein, den sie aber erst beim Nachlassgericht beantragen musste. Wie kann man für so einen Fall Vorsorge treffen?

Der Mann Ihrer Freundin hätte seiner Ehefrau eine Vollmacht für den Todesfall erteilen müssen, dann hätte Ihre Freundin sofort Zugang zum Konto gehabt. Ohne Vollmacht kann die Bank einen Erbschein verlangen. Sie ist sogar verpflichtet, sich Klarheit über die rechtmäßigen Erben zu verschaffen, da ja die Familienangehörigen nicht immer auch die Erben des Vermögens sind. Ein Testament reicht nicht, da die Bank nicht nachprüfen kann, ob es wirklich das letzte ist, das der Verstorbene verfasst hat. Es sei denn, es ist beim Amtsgericht (Nachlassgericht) bereits eröffnet und somit amtlich bestätigt.

Sparen: In wie vielen Jahren verdoppelt sich mein Kapital?

Ich wüsste gern, wann sich mein Kapital verdoppelt hat. Gibt es eine Faustregel?

Ja: Nehmen Sie die Zahl 72 und teilen Sie sie durch die durchschnittliche Rendite, die Sie mit Ihrer Geldanlage erzielen: zum Beispiel 72 : 4 = 18. Das heißt, wenn Ihr Akienfonds 4 Prozent Rendite erwirtschaftet, verdoppelt sich Ihr Kapital in 18 Jahren, bei 8 Prozent in 9 Jahren.

Helma Sick...

...führt mit Renate Fritz das Unternehmen "Frau und Geld" in München und ist erfolgreiche Buchautorin.

Dieser Text stammt aus der BRIGITTE WOMAN.

Brigitte

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