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Finanztipps Acht Fragen an unsere Finanzexpertin Helma Sick

Finanztipps: 8 Fragen an Helma Sick: Offene Kasse
© Harry Wedzinga / Shutterstock
Fragen zu Geldanalage für Teenager, Testaments und Erben oder Haftpflichtversicherung – Helma Sick beantwortet alle Fragen.

Geldanalage für Teenager

Private Rentenversicherung für 13-Jährige?

Mein Vater hat meinem Sohn (13) 10 000 Euro geschenkt. Von meiner Bank wurde mir für ihn eine private Rentenversicherung vorgeschlagen. Mein Sohn kennt sich nicht aus, aber er möchte gern über das Geld verfügen, wenn er 18 ist.

Eine private Rentenversicherung ist zur Absicherung im Alter gedacht und nicht zur relativ kurzfristigen Geldanlage. Ideal für Ihren Sohn sind Fonds. Wenn er schon in fünf Jahren über das Geld verfügen will, sind Mischfonds sehr gut geeignet. Das sind Fonds, die in Aktien und Rentenpapiere investieren. Dort kann das Geld gewinnbringend arbeiten, und Ihr Sohn kann nach Volljährigkeit jederzeit darüber verfügen.

Mein Mann, mein Chef

Soll ich im Minijob für meinen Mann arbeiten?

Mein Mann macht sich gerade selbstständig. Es sieht vielversprechend aus mit Aufträgen. Deshalb will er mich auf 450-Euro-Basis anstellen. Da zahlt man ja jetzt auch in die gesetzliche Rente ein. Ich bin derzeit nicht berufstätig wegen unserer kleinen Tochter. Spricht da was dagegen?

Wer 15 Jahre lang im Minijob arbeitet, schafft sich eine Rente von 70 Euro. Das bringt Ihnen also rentenmäßig nichts. Ihr Mann hätte eine billige und jederzeit verfügbare Arbeitskraft. Ich meine, Ihr Mann sollte Sie fest anstellen und angemessen entlohnen. Dazu gehört neben der gesetzlichen Rente auch eine staatlich geförderte, betriebliche oder private Altersvorsorge.

Haftpflichtversicherung

Hält doppelt besser?

Ich heirate demnächst, und wir ziehen auch in eine gemeinsame Wohnung. Jeder von uns hat eine Haftpflichtversicherung. Müssen wir da was beachten?

Wenn Sie und Ihr künftiger Ehemann je eine Haftpflichtversicherung haben, reicht es, wenn eine der Policen weitergeführt wird. Sie kann auf "Familiendeckung" umgestellt werden. Dann können der Partner/die Partnerin beitragsfrei mitversichert werden.

Altersvorsorge

Reichen 70 Euro monatlich?

Ich bin 54 und will jetzt mal was für die Altersvorsorge tun, meine Rente ist nämlich ziemlich mickrig. Ich könnte 70 Euro monatlich investieren.

Sie können mit 67 in Rente gehen, haben also noch 13 Jahre Zeit zu sparen. Mit 70 Euro im Monat erreichen Sie in 13 Jahren 10 920 Euro, die mageren Zinsen nicht eingerechnet. Wenn Sie im Ruhestand daraus beispielsweise monatlich 200 Euro entnehmen, reicht das Geld nicht einmal fünf Jahre. Deshalb gilt für die Altersvorsorgeplanung: Mit 70 Euro im Monat können junge Leute viel erreichen, wenn sie dieses Geld bis zum Rentenbeginn anlegen und dafür einen riskanteren, aber renditeträchtigen Aktienfonds nutzen oder eine Rentenversicherung mit Investmentansatz nutzen. Wer in Ihrem Alter noch etwas für die Altersvorsorge tun will, muss leider viel tiefer in den Geldbeutel greifen, wenn noch eine ordentliche Rente zusammenkommen soll.

Immobilienkauf

Was passiert bei einer Scheidung?

Ich habe einen größeren Betrag auf dem Konto liegen und würde mir gern eine Immobilie kaufen. Allerdings kriselt es in meiner Ehe, und wir werden uns scheiden lassen. Soll ich mit dem Kauf bis nach der Scheidung warten, damit mein Mann keinen Anspruch auf die Immobilie erheben kann?

Unsere Juristin sagt: "Im Fall der Scheidung ist, wenn ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird, Ihr Endvermögen bei Trennung und bei Zustellung des Scheidungsantrags relevant. Da hier sowohl Barvermögen als auch Immobilien eingerechnet werden, spielt es keine Rolle, ob das Geld auf der Bank liegt oder in eine Immobilie investiert wurde. Allenfalls wäre, wenn vom Kauf bis zur Trennung ein längerer Zeitraum vergeht, eine bis dahin seit dem Kauf eingetretene Wertsteigerung zu berücksichtigen und ggf. durch ein Gutachten zu ermitteln."

Rentenversicherung

Ist das Geld weg, wenn ich vorzeitig sterbe?

Ich bin überhaupt nicht risikofreudig und möchte daher gern in eine private Rentenversicherung investieren. Aber mich stört daran, dass das Geld weg ist, wenn ich vorzeitig sterbe.

Das Geld ist nicht weg! Es gibt Möglichkeiten, Ihre Erben zu bedenken. Eine Möglichkeit ist: Sie vereinbaren eine Rentengarantiezeit, zum Beispiel von zehn Jahren nach Rentenbeginn. Falls Sie vor Ablauf dieser Zeit sterben, erhalten Ihre Erben die Rentenzahlungen so lange, bis die vereinbarten zehn Jahre erfüllt sind. Eine andere Möglichkeit ist die Beitragsrückgewähr. Angenommen, Sie haben in Ihrer Versicherung ein Kapital von 60 000 Euro erreicht und beziehen bis zu Ihrem Tod noch drei Jahre Rente. Dann erhalten die Erben die Summe, die nach den geleisteten Rentenzahlungen von den 60 000 Euro noch übrig ist. In beiden Fällen gilt: Stirbt jemand vor Rentenbeginn, bekommen die Erben die eingezahlten Beiträge und meist auch die angesammelten Überschussanteile. Bedenken sollten Sie, dass Ihre eigene Rente etwas geringer ausfällt, wenn Sie eine höhere Hinterbliebenenleistung wählen.

Aktienfonds

Macht ein Auszahlplan Sinn?

Ich habe einen größeren Betrag geerbt und möchte daraus regelmäßig Einnahmen erzielen. Ich habe da an einen Auszahlplan bei einem Aktienfonds gedacht, da gibt’s ja eine gute Rendite.

Regelmäßige Entnahmen aus einem Aktienfonds kann ich nicht empfehlen. Geeignet für solche Auszahlpläne sind eher Fonds, die nur geringe oder gar keine Schwankungen aufweisen. Aktienfonds dagegen schwanken mitunter stark. Das bedeutet, wenn Sie monatlich einen gleichbleibenden Betrag entnehmen, müssen dafür bei gesunkenen Kursen mehr Fondsanteile verkauft werden. Das kann sich langfristig negativ auswirken und das Kapital schneller verzehren als gedacht.

Erben

Müssen wir nach der Hochzeit unsere Testamente ändern?

Mein Mann und ich haben 1989 – damals noch nicht verheiratet – beim Notar jeder ein Testament gemacht und den jeweils anderen zum Alleinerben bestimmt. 1996 haben wir geheiratet, haben an den Testamenten nichts geändert und wollen das auch nicht. In Kürze wollen wir eine Immobilie kaufen, und ich frage mich, ob wir nun was ändern müssen, weil wir jetzt ein Ehepaar sind. Oder gelten die Testamente, die wir unverheiratet gemacht haben, auch für uns als Ehepaar weiter?

Unsere Juristin sagt: "Die Testamente, die Sie vor der Hochzeit gemacht haben, gelten nach der Eheschließung weiter, da Sie jeweils Ihren zukünftigen Ehepartner als Erben eingesetzt haben. Als Ehegatten haben Sie allerdings zusätzlich die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu verfassen, das von einem Ehegatten nicht ohne Wissen des anderen wieder geändert werden kann und nach dem Tod des ersten Ehegatten für den anderen Ehegatten bindend ist."

BRIGITTE WOMAN-Finanzexpertin Helma Sick führt mit Renate Fritz das Unternehmen "Frau und Geld" in München und ist erfolgreiche Buchautorin. 

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BRIGITTE WOMAN 10/2019

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