Habt ihr auch einen Brief von eurer Bank oder Sparkasse bekommen? In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen suchen nicht nur Anleger:innen, sondern auch Banken und Sparkassen nach neuen Einnahmequellen. Daher erheben immer mehr Institute Kontoführungsgebühren oder erhöhen bereits vereinbarte Preise.
Ein Urteil mit Folgen
Doch der Bundesgerichtshof hat diesen Preiserhöhungen in einem aufsehenerregenden Urteil einen Riegel vorgeschoben. Die Gebührenerhöhungen von Banken und Sparkassen sind unwirksam, solange Kund:innen ihnen nicht aktiv zugestimmt haben.
Praktisch bedeutet das: Die Institute müssen die rechtswidrig eingezogenen Gebühren zurückerstatten. Diese könnt ihr ganz einfach per Musterbrief zurückfordern. Laut "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" (Bafin) geht es dabei insgesamt um knapp drei Milliarden Euro.
Schweigen ist keine Zustimmung
In den von vielen Banken und Sparkassen an die Kund:innen versandten Briefen steht, dass künftig eine (höhere) Kontoführungsgebühr erhoben wird, sofern man nicht widerspricht. "Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie bis zum xy.xy.xy nicht widersprechen", steht da etwa.
Dagegen hatten Verbraucherschützer:innen erfolgreich geklagt. Das BGH-Urteil besagt, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden darf - die Gebührenerhöhungen sind also unwirksam. Es handelt sich um unrechtmäßig eingenommenes Geld ("ungerechtfertigte Bereicherung“).
Die Institute müssen die Gebühren erstatten
Nur die bei Kontoeröffnung vereinbarten Gebühren dürfen Sparkassen und Banken behalten. Alles darüber hinaus muss rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 erstattet werden – inklusive Zinsen. Das dürften laut "Stiftung Warentest" bei einigen Kund:innen dreistellige Beträge sein. Ihr könnt das Geld bis zum 31. Dezember 2021 zurückfordern.
Wieviel bekomme ich zurück?
Bei monatlich anfallenden Pauschalgebühren könnt ihr selbst leicht ausrechnen, wieviel euch zusteht. In diesem Fall rät die "Stiftung Warentest", direkt die Zahlung des Betrags zu fordern. Wenn es – wegen Gebühren für einzelne Services etwa – komplizierter ist, könnt ihr von der Bank oder Sparkasse auch eine Aufstellung der gezahlten Gebühren verlangen, dazu sind die Institute gesetzlich verpflichtet ("Entgeltaufstellung").
"Stiftung Warentest" hat entsprechende Musterbriefe vorbereitet, die ihr am besten per Einschreiben mit Frist bis Ende Juni an euer Institut verschickt.
Werden die Gebührenerhöhungen nicht trotzdem kommen?
Vermutlich schon. Expert:innen gehen davon aus, dass die Banken rechtssichere Möglichkeiten finden werden, neue Gebühren einzuführen oder bereits vereinbarte Preise zu erhöhen. Wenn ihr euch dann mit diesen Änderungen nicht einverstanden erklärt, müsst ihr damit rechnen, dass die Bank oder Sparkasse euch kündigt.
Davon unbenommen gilt aber: Ihr habt das Recht, bis dahin unrechtmäßig eingezogene Gebühren zurückzufordern, und es dürfen euch dadurch keine Nachteile entstehen. "Stiftung Warentest" schreibt dazu: "Banken und Sparkassen sind nicht berechtigt, Kunden zu kündigen, weil sie ihre Rechte wahrnehmen." Und das sollten wir immer tun.