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Elternzeit beantragen So geht’s richtig

Elternzeit beantragen: Frau mit Kind beim Arbeiten
© goodluz / Shutterstock
In der Elternzeit kannst du dich ganz deinem Kind widmen. Wir verraten, wie du die Elternzeit beantragen kannst. Was solltest du dabei unbedingt beachten?

Die Elternzeit ist eine Art unbezahlte Berufs-Auszeit, die du zur Erziehung und Betreuung deines Kindes nutzen kannst. Egal ob Vater oder Mutter – jedes Elternteil kann für jedes Kind jeweils drei Jahre Elternzeit beantragen. Um Elternzeit beantragen zu können, muss der antragsstellende Elternteil mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland zusammenleben oder zumindest den Großteil des Jahres in Deutschland verbringen.

Elternzeit beantragen: Diese Form ist Pflicht

Die Elternzeit kann frühestens mit der Geburt des Kindes oder als Mutter nach dem Mutterschutz beginnen. Sie endet spätestens am Tag bevor dein Kind 8 Jahre alt wird. Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch, den dir dein Arbeitgeber genehmigen muss. Dafür wird allerdings ein schriftlicher Antrag benötigt. Es reicht also nicht aus, den Chef oder die Chefin nur mündlich über deine geplante Elternzeit zu informieren, auch wenn es im Unternehmen sehr flache Hierarchien gibt.

Den schriftlichen Antrag solltest du ausgedruckt und unterschrieben an deinen Arbeitgeber schicken oder den Brief im Unternehmen abgeben. Du musst dir übrigens keine großen Sorgen machen – die Elternzeit ist gesetzlich festgelegt. Du wirst also keine Ablehnung deines Arbeitgebers bekommen, weil der Antrag nicht gut genug formuliert wurde. Folgende Elemente sollten vorkommen, wenn du Elternzeit beantragen möchtest:

  • deine Anschrift sowie die Anschrift des Unternehmens

  • Ein passender Betreff, z.B. "Antrag auf Elternzeit"

  • das Datum, zu dem der Antrag geschrieben wurde

  • den Beginn und das Ende deiner Elternzeit

  • den Geburtstag deines Kindes (dies ist wichtig, da die Elternzeit nur für Kinder bis zum 8. Lebensjahr genehmigt werden kann)

  • die geplante Dauer

  • deine Original-Unterschrift

Tipp: Im Internet findest du zahlreiche Vorlagen für einen gelungenen Elternzeit-Antrag. Lass dir diesen am besten schriftlich bestätigen, damit du auf der sicheren Seite bist.

Elternzeit beantragen: Das ist der richtige Zeitpunkt

Die Elternzeit dauert pro Kind drei Jahre. Du darfst sie in zwei oder drei Abschnitte aufteilen – das kommt drauf an, wann dein Kind geboren ist. In Absprache mit deinem Arbeitgeber sind sogar noch mehr Aufteilungen möglich.

  • drei Abschnitte: Geburten ab dem 01.07.2015
  • zwei Abschnitte: Geburten vor dem 01.07.2015

Bei der Einreichung des Antrags musst du eine gewisse Zeitfrist einhalten. Wer Elternzeit beantragen will, muss dies sieben Wochen vor dem geplanten Beginn tun. Wurde dein Kind vor dem 01.07.2015 geboren und ist zwischen 6 und 8 Jahren alt? Dann muss der Antrag sogar 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit eingehen.

Willst du die Elternzeit beantragen, musst du im Antrag den Zeitraum der geplanten Elternzeit nennen. Teilst du sie auf, ist es allerdings nicht notwendig, schon bei der ersten Elternzeit-Phase die weitere Elternzeit zu nennen. Du kannst sie dir also offenhalten. So kannst du zum Beispiel als Mutter nach dem Mutterschutz ein Jahr Elternzeit nehmen und diese fristgerecht beantragen. Ist dein Kind drei Jahre alt, könntest du dann zum Beispiel die restliche Elternzeit erneut beantragen.

Übrigens: Wenn du die Elternzeit als Mutter direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchtest, reduziert sich die Elternzeit um die Zeit des Mutterschutzes. Möchtest du als Mutter zum Beispiel gleich drei Elternzeit-Jahre nach der Geburt des Kindes beanspruchen, dauern Mutterschutz und Elternzeit zusammen drei Jahre an. 

Mehr Informationen gibt’s auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: bmfsfj.de.

Elternzeit beantragen: Kann ich weiterarbeiten?

Die Elternzeit ist grundsätzlich unbezahlt. Dein Arbeitgeber darf dir in dieser Zeit auch nicht kündigen. Möchtest du aber gerne trotzdem noch weiterarbeiten, solltest du deinen Arbeitgeber darüber informieren. Gesetzlich ist geregelt, dass du bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten darfst, wenn du dich in Elternzeit befindest. Was, wenn der Chef oder die Chefin das nicht möchte? In manchen Fällen hast du sogar ein Recht auf Teilzeitarbeit, wenn das Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllt.

Diese sind:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht schon seit über 6 Monaten
  • Es gibt mindestens 15 Mitarbeiter im Unternehmen (Auszubildende oder Praktikanten zählen nicht)
  • Du wirst mindestens zwei Monate in Teilzeit arbeiten können für mindestens 15 Stunden
  • Die Arbeit lässt eine Teilzeitbeschäftigung zu (nicht jede Arbeit lässt sich in Teilzeit erledigen)

Übrigens: Möchtest du auf deine Arbeit verzichten, bekommst du eine finanzielle Unterstützung, die sich Elterngeld nennt. Elterngeld musst du nicht – wie die Elternzeit – beim Arbeitgeber beantragen. In diesem Fall kommt der Staat für ein Einkommen während der Elternzeit auf. Dafür solltest du Kontakt mit der entsprechenden örtlichen Stelle aufnehmen, welche du durch eine kurze Google-Suche identifizieren kannst. Hier findest du mehr Informationen dazu, wie du Elterngeld beantragen kannst.

Brigitte

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